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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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bei denen das gesamte Material zur Sprache kam, zur Kennt-nis der breitesten Öffentlichkeit gelangt. Die Zentrums-sraktion hat damals das Verhalten Erzbergers nicht bean-standet. Erzbevoer selbst behauptet, es müsse ein Mißver-ständnis auf Seiten des Herrn von Loebell vorliegen.

Es kann aber auch dahingestellt bleiben, wie sich dieSache verhalten hat; denn der Fall Pöplau könnte, da erschon 14 Zahre zurückliegt, zum Nachweis eines Hanges zurUnwahrheit, wenn überhaupt, so doch nur dann herangezogenwerden, wenn in anderen, der Gegenwart näher liegendenFällen der Beweis bewußter Wahrheitsverletzung in über-zeugender Weise erbracht wäre. Dies ist aber nicht der Fall.

Gesamtwürüigung:

Urleilsgründe: Die Beweisaufnahme hat hiernach ineiner Reihe von Fällen, die vor der Behauptung des Ange-klagten über die Unwahrhaftwkeit Erzbergers liegen, bewußteUnwahrheiten Erzbergers ergeben. Auch in ihnen erblickt dasGericht nicht Einzelfälle, sondern den Ausfluß einer innerenUnwahrhafkigkeit, eine Beurteilung, die durch die mehrfacheninkorrekten Aussagen im jetzigen Berfahren weiter unterstütztwird. Die Unwahrheiten sind zu den verschiedensten Zeitenund in den verschiedensten Situationen, bei Zeugenaussagen,bei parlamentarischer Tätigkeit, bei politischem Gespräch, imPressekampf, ausgesprochen worden. Sie lassen erkennen, daßes Erzherger, wenn er etwas erreichen wollte oder es ihmsonst zweckdienlich erschien, auch nicht darauf ankam, von derWahrheit abzuweichen. Wie sich bei der Prüfung des Bor-wurfs der Geschäftspolitik eine Ungenauigkeit in Geschäft-

*) Nach dem Stenograph. Sitzungsbericht S. 1863 hat Herrvon Loebell im Prozeß gegen Helfferich als Zeuge erklärt:Ob essich um eine bewußte Unwahrheit gehandelt hat, will ich heute nichtentscheiden: offenbar war ein Widerspruch vorhanden, der sich nichtlösen ließ."