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ren, die von dem Vorstandsmitglied des Deutschen Flotten-Vereins, General Keim, abgesandt oder an ihn gerichtet wa-ren. An dieser Veröffentlichung war Erzberger mit beteiligt.Die Briefe sind dem General Keim entwendet und Erzberger,der von der Entwendung keine Kenntnis hatte, in seinerEigenschaft als Reichstagsabgeordnetcr abschriftlich mitgeteiltworden. Ein beim Flottenverein beschäftigter Registratur-gehilfe namens Oskar Zanke ist wegen Verdachts des Dieb-stahls der Briefe in Untersuchung -gezogen, aber außer Ver-folgung gesetzt worden, nachdem Erzberger das Zeugnis überdie Frage, ob Zanke ihm Material zu dem Artikel gelieferthabe, verweigert hatte. Erzberger hat das Zeugnis verwei-gert, weil er der Ansicht war, daß er sich, wenn er feine Be-teiligung an der Verwertung der Briefe zu-gebe, einer Straf-verfogung wegen Verletzung des Urheberrechtchs an Briefenaussetzen werde.
Arkeilsgründe: Daß Erzberger an -der Entwendung derBriefe irgendwie beteiligt gewesen sei und mit Rückficht hie-rauf das Zeugnis verweigert habe, ist in keiner Weise dar-getan. Daß er aber ein nicht anständiges Verhalten bei jenenVorgängen -gezeigt hat, ist erwiesen. Nach seiner eigenenAngabe hat er von 'dem Briefmaterial — seien es nun dieOriginale, seien es Abschriften gewesen — zur Veröffent-lichung Gebrauch gemacht und selbst geglaubt, sich durch dieseHandlungsweise strafbar gemacht zu haben. Ob dieser Glaubezutreffend o>der irrig war, kann völlig dahingestellt bleiben.Er mußte sich, als er das Material erhielt, jedenfalls sagen,daß dieses, auch wenn es sich lediglich um Abschriften gehan-delt haben sollte, nur auf unrechtmäßigem Wege, zum aller-mindesten durch eine Indiskretion, in die Hand des Ueber-bringers gelangt sein konnnte. Nahm er aber Schriftstücke,die ihm auf einem solchen keinesfalls einwan-dfreien Wegezugegangen waren, nicht allein an und verschaffte sich damitselbst auf bedenkliche Weise Kenntnis von ihrem Inhalt, son-dern benutzte sie sogar als Unterlage von Veröffentlichungenzu seinen politischen Zwecken, so war dies ein Vorgehen, dasals unanständig bezeichnet werden muh; wenn etwa eine Ver-wertung von Material bedenklichen Ursprungs auch sonst bis-weilen im Zeitungsbekriebe vorkommen sollte, was Her Ver-