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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Zeugen, die im Prozeß vernommen worden sind und !m glei-chen Sinne Stellung genommen haben. Nach dem stenogra-phischen Sitzungsbericht hak 'der Zeuge Hatzki die Frage desStaatsnnwalts, ob es wohl Gewohnheit sei, daß jede Parteiihre Schiedsrichter selbst benenne, mitselbstverständlich" be-jaht und der Zeuge Morgenstern hat ausgesa'gt, daß derSchiedsrichter in den Fallen, wo ein Obmann gewählt sei,auch der Berater der Partei sein solle, der sich bei schwierigenFällen bei seiner Partei informieren müsse.

3. Annahme der Aufsichtsrats stelle imFalle Berger.

Tatbestand: Kommerzienrat Berger ist etwa im Zahre1915 an Erzberger mit der Anfrage herangetreten, ob er eineetwa auf ihn fallende Wahl zum Aufsichtsratsmitglied derBergergesellschaft annehmen würde. Massgebend für ihn wardie Absicht, auch bei ber Schwerindustrie, zu der Erzbergerals Thyssen'sches Aufsichtsratsmitglieid Beziehungen hatte,für seine Firma Boden zu gewinnen. Erzberger erwiderte,dasz er nichts dagegen einzuwenden habe, falls Thyssen ein-verstanden sei, und zwar nach der Auffassung Bergers indem Sinne, daß dies die einzige Bedingung sei, von der seineZustimmung noch abhängig sei. Nach einigen Wochen, wahr-scheinlich lange vor der später erfolgten Wahl in den Auf-sichtsrat, teilte Erzberger dann Berger mit, daß Thyssen seinEinverständnis gegeben habe. Nachdem dann die Fragenlängere Zeit geruht, auch Berger mit Erzberger nicht weiterüber die Angelegenheit gesprochen hatte, rozte Berger in derAufsichtsratssihung vom 28. April 1917 eine Zumahl Erz-bergers an; ein formeller Beschluß wurde, da das Schiedsver-fahren noch nicht erledigt war, hierüber jedoch in keiner Rich-kung gefaßt; erst nachdem der Schiedsspruch am 24. Mai 1917von Erzberger unterzeichnet worden war und Berger bei Erz-berger nochmals angefragt und sein Einverständnis eingeholthatte, hat Bevzer mit den Herren des Aussichtsraks erneut