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Fühlung genommen und nunmehr wurde beschlossen, dieWahl Erzbergers der Generalversammlung, die zum 14. Zumeinberufen worden war, vorzuschlagen. 3n dieser ist Erzber-ger dann zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden.
Urteilsgründe: Die Annahme einer Aufsichtsratsstelledurch einen Abgeordneten steht an sich nicht in Wiiderspruchzu seinen Pflichten als Parlamentarier. Hier aber ergebendie besonderen Umstände, unter denen sie geschah, die erheb-lichsten Bedenken.
Zunächst gilt dies von der Tatsache, daß die Wahl in un-mittelbarem Anschluß an die Beendigung der Tätigkeit alsSchiedsrichter, nur drei Wochen nach Unterzeichnung des letz-ken Schiedsspruches, erfolgte. Hierdurch kann und wird,mag ein direkter Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit undder Berufung zum Aufsichtsrak auch nicht bestanden haben,bei bem Außenstehenden leicht der Anschein erweckt werden,daß ein solcher gegeben sei unb dem Schiedsrichter gleichsamals Belohnung >dafür, daß die Wahrnehmung seines Amtesden Znteressen der Partei, die ihn bestellt hat, voll entsprochenhabe, die mit Rücksicht auf die nicht unerheblichen Gelobe-züge immerhin recht erstrebenswerte Aufsichtsratsstelle über-tragen werde) !dies Wlt umsomehr, wenn, wie hier, für denSchiedsrichter eine ganz neue Aufsichtsratsstelle erst geschaf-fen wird. Auch nur diesen bloßen Schein zu vermeiden, ge-bietet aber die geschäftliche Wohlanständigkeit nach Auf-fassung des Gerichts zwingend einem jeden Schiedsrichter,zum Mindesten aber im gleichen Maße die politische dem alsSchiedsrichter tätigen Abgeordneten, der, als mittätiges Gliedder Staatsverwaltung in ihrem weiteren Sinne, auf unbe-öingteste Lauterkeit seiner Handlungen auf das peinlichste zuachten bestrebt fein muß.
Schon hiernach hält das Gericht die Behauptung des An-geklagten Helfferich für erwiesen, ohne daß die Fragezu prüfen wäre, ob die Schiedssprüche, an denen Erzbergermitwirkte, tatsächlich „zugunsten" der Firma Berger ergangensind oder nicht.
Weiter aber ist zu berücksichtigen, daß Erzberger mitBerger bereits während seiner Schieosrichtertätigkeit über dieUebertragung der Aufsichtsratsstelle gesprochen, seine Bereit-