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Zur deutschen Münzgesetzgebung : Vortrag, 1871 im Berliner Handwerkerverein gehalten / von L. Bamberger
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könnten. Sobald der König in Verlegenheit war, war dieseines seiner Mittel; statt daß er jetzt Vorlagen vor das Parla-ment bringt und Steuern verlangt, erklärte er damals einfach,daß der Schilling, der bis dahin meinetwegen 12 Pence werthwar, von da ab 15 Pence werth sein sollte; und wie man inder damaligen Zeit noch sehr im Dunkeln war über das, wasder Mensch durch Befehle und Autorität über den Gang derGesellschaft vsrmag oder nicht vermag, so glaubte man auch da-mit sich bereichern zu können, wenn man durch Dekret denWerth des Geldes für die Zukunft künstlich erhöhte. Auf dieseWeise war es auch geschehen, daß, namentlich unter den Stuarts,die englischen Silbermünzen ganz bedeutend durch die künstlicheErhöhung an Werth gelitten hatten, und daß unter Nachahmungdes erhabenen Beispiels des Monarchen die Falschmünzer unddie Münzverschlechterer sich dahinter hermachten, die einzelnenMünzen an ihrem Werth zu verringern. Das Beschneiden, Ab-schleifen und Einschmelzen der Münzen griff namentlich gegen16(!0 aus eine solche Weise um sich, daß es zu einer wahrenKalamität sich ausdehnte.

Es ist eine anerkannte Wahrheit, daß auch bei den Mün-zen sich das physikalische Gesetz: das Leichtere schwimmt immeroben, bewährt. Sobald von einer Münze zweierlei Gattungenbestehen, eine die weniger werth ist und eine, die mehr werth ist,so verschwindet immer diejenige, die den größeren Werth hat, siesinkt gewissermaßen unter, und die leichtere bleibt im Verkehr,sie schwimmt oben auf. Das ist so wahr, daß wir einen Belegdavon schon im Alterthum, in einem Citat aus einer Komödiedes Aristophanes haben. Man erschrecke nicht, ich will nichtweiter in das Alterthum und etwa bis zur Sündfluth zurück-greifen, es sei mir nur erlaubt, daß ich, weil die Sache charak-

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