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German army could not be exposed to French attack acrossBelgium, which was planned according to absolutely unim-peachable information" (bitte bei Sir Edward Grey nach-drücklich darauf hinzuweisen, dass die deutsche Armee nichtirgendeinem französischen Angrifí über Belgien , der nachabsolut unfehlbaren Informationen geplant ist, ausgesetztwerden darf) (Blaubuch No. 157).
Auch dieser letzte Versuch scheiterte. Die englische Ee-gierang stellte noch am Abend des 4. August ein um Mitter-nacht ablaufendes Ultimatum, zu einer Zeit, als deutsche Truppen die belgische Grenze bereits überschritten hatten.IJer Krieg mit England war da!
Dass England in den Krieg auch ohne jede Verletzungder belgischen Neutralität durch Deutschland eingetretenwäre, bedarf noch der im Vorstehenden dargestellten Ent-wicklung der französisch-englisch-deutschen Verhandlungenin der kritischen Woche keines weiteren Beweises. Dieverantwortlichen Leiter der englischen Politikhatten England auf Grund der formell zu nichts ver-pflichtenden Entente mit Frankreich in den seit derüeberreichung der österreichisch-ungarischen Notean Serbien verflossenen Tagen so stark für ein so-fortiges bewaffnetes Eingreifen an der Seite Frank-reichs engagiert, dass nur um den Preis des Sturzesdes britischen Kabinetts und um den Preis des Vor-wurfs der Perfidie England dem Krieg hätte fernbleiben können.
Dass die Leute, die England in diese Lage geführt hatten,ihre Eechnung dabei fanden, den Vorwand der Verletzung derbelgischen Neutralität, von dem sie sich eingestandenermasseneine starke Wirkung auf die öffentliche Meinung versprachen,nach Kräften zur Deckung der eigenen Verantwortlichkeit aus-zunutzen, steht auf einem anderen Brett. Wie unaufrichtigdieser Vorwand war, ist oft genug nachgewiesen worden. Es seiin dieser Beziehung auf die in Brüssel von den deutschen Be-hörden beschlagnahmten Dokumente aufmerksam gemacht, ausdenen sich ein Zusammenwirken der belgischen und englischenMilitärbehörden ergibt, das dem das Wesen der französisch-eng-lischen Entente ausmachenden Zusammenwirken der beiden Ge-neral- und Admiralstäbe durchaus entspricht. Wenn in bezug aufdas englisch-belgische militärische Einverständnis von England die heuchlerische Ausrede gebraucht wird, die getroffenen Ver-einbarungen hätten sich lediglich auf den Eventualfall einerVerletzung der belgischen Neutralität durch Deutschland be-zogen und an sich keinerlei die Politik der beiderseitigen Re rgierungen verpflichtende Kraft gehabt, so ist dieser Einwandgenau so viel und so wenig wert wie die gleiche Behauptung,die von englischen Staatsmännern seit , einem Jahrzehnt vordem Parlament und der Oeffentlichkeit in bezug auf den