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Handelsflotte zu beunruhigen, vermutet hätte, zu einer so-fortigen Aktion der englischen Flotte und zum Kriegszustandzwischen Deutschland und England gekommen, lediglich aufGrund der Konsequenzen, die das britische Kabinett aus derangeblich zu nichts verpflichtenden Entente mit Frankreich sich zu ziehen gezwungen glaubte; dies ganz unabhängig vonDeutschlands Haltung zur belgischen Neutralität.
Aber die belgische Neutralität blieb als möglicher Aus-gangspunkt für den Krieg, in den die Majorität des englischenKabinetts glaubte eintreten zu müssen, für den aber der Vor-wand erst noch konstruiert werden musste, in Reserve. Zwarsprach Grey am 3. August gegenüber Cambon nur von demAuslaufen der deutschen Flotte als casus belli, während erdie belgische Neutralität überhaupt nicht erwähnte; dagegenhatte er sich in der Unterhaltung vom 2. August dahin ge-äussert, dass das Kabinett sich noch überlege, welche Er-klärungen es am Tage darauf im Parlament abgeben solleund ob es die Verletzung der belgischen Neutralität als casusbelli erklären solle. (Blaubuch No. 148.) Grey war also mitseinem am 1. August dem französischen Botschafter an-gekündigten Antrag, England werde die Verletzung derNeutralität Belgiens nicht dulden, im Kabinettsrat noch nichtdurchgedrungen.
Man mag nachträglich bedauern, dass es in jener Zeitnicht zu einem Ausfahren deutscher Kriegsschiffe und darauf-hin zu einer feindlichen Aktion der englischen Flotte ge-kommen ist. Das Märchen, dass England lediglich durch dieVerletzung der Neutralität Belgiens von Seiten Deutschlands gezwungen worden sei in den Krieg einzutreten, hätte dannnicht aufkommen können.
Wie die Dinge sich entwickelten, wurde der von denmassgebenden Leitern der englischen Politik bereit ge-haltene zweite Kriegsvorwand akut. Die deutsche Re-gierung sah sich auf Grund der sattsam bekannten Ver-hältnisse genötigt, von Belgien die Gestattung des Durch-marsches der deutschen Truppen zu verlangen. Der Königder Belgier wandte sich an den König von England mit derBitte um diplomatische Unterstützung, um die IntegritätBelgiens zu sichern. Die englische Regierung verlangtedaraufhin von der deutschen Regierung eine sofortige Er-klärung über die Respektierung der belgischen Neutralität(Blaubuch No. 153). Der deutsche Botschafter machte einenletzten Versuch, indem er der englischen Regierung den Texteines Telegramms des Auswärtigen Amts mitteilte, in dem erersueht wurde, in der positivsten Form die Erklärung zuwiederholen, dass selbst im Falle eines bewaffneten KonfliktsDeutschland unter keinem Vorwand irgendwelcher Art bel-gisches Territorium annektieren werde. Es hiess in diesemTelegramm weiter: "Please impress upon Sir E. Grey that