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entscheidenden Nachgiebigkeit entschlossen und diesen Ent-schluss dem rassischen Botschafter in Wien mitgeteilt hatte.Russland hat also durch die allgemeine Mobilmachung denKrieg heraufbeschworen in einem Augenblick, in dem dieHoffnung auf Erhaltung des Friedens durch einen versöhnlichenSchritt Oesterreich -Ungarns wieder auflebte.
3) Russland war nach seiner eigenen Erklärung von An-fang der Krisis an entschlossen, alle Eisiken eines Kriegesauf sich zu nehmen, wenn es der Hilfe Frankreichs sicher sei.Die Zusage der unbedingten Wafíenhilfe Frankreichs hat Russ-land am 29. Juli Abends erhalten, aller Wahrscheinlichkeitnach verbunden mit der Mitteilung, dass Frankreich England an seiner Seite haben werde.
4) Frankreich hat eine Zusage der unbedingten Waflen-hilfe für Russland erst gegeben, nachdem die französischeRegierung der Mitwirkung Englands versichert zu sein glaubte.Die Gewissheit der Waffenhüfe Englands erhielt die fran-zösische Regierung durch die Eröffnung, die der britischeStaatssekretär des Auswärtigen am Vormittag des 29. Juli demfranzösischen Botschafter über die von ihm beabsichtigte Ab-sage an den deutschen Botschafter gemacht hatte.
5) Die für die Politik Englands massgebenden Persönlich-keiten waren durch die Entente mit Frankreich von vornhereininnerlich gebunden und sind im Laufe der kritischen Woche,wenn sie nicht vorher bereits entschlossen waren, zu demEntschluss gekommen, unter allen Umständen bei einer Ver-wicklung Frankreichs in den Krieg einzugreifen.
6) Die für die englische Politik massgebenden Personenwaren ferner der durchaus zutreffenden Ansicht, dass ein Kriegaus Anlass der serbischen Frage nicht die Billigung der öffent-lichen Meinung finden werde. Deshalb richteten sie ihre An-strengungen darauf, einen für die englische öffentliche Meinungannehmbaren Kriegsvorwand zu finden. Als solcher bot sichdie Verletzung der belgischen Neutralität, die jahrelang vorhervon Belgien selbst kompromittiert war und deren Achtung fürden Ernstfall nach den eigenen Erklärungen des englischenMilitârattachés in Brüssel seitens des englischen Generalstabesnicht beabsichtigt war.
7) Wie sehr die Verletzung der belgischen Neutralitätdurch Deutschland für das britische Kabinett nur ein Vorwandwar, ergibt sich daraus, dass vor der Stellung des englischenUltimatums an Deutschland wegen Belgiens der englische Staatssekretär des Auswärtigen dem französichen Botschafterformell erklärt hatte, dass England das Durchfahren desKanals oder der Nordsee durch die deutsche Flotte als casusbelli behandeln werde.
Auf Grund dieser unbestreitbaren, durch dieoffiziellen Veröffentlichungen der Dreiverbands-regierungen selbst bestätigten Zusammenhänge