Erster Abschnitt.
Die Münzsysteme, die Währungsverfassung und die staatsrechtlicheGrundlage des deutschen Geldwesens.
Das innerste Wesen eines Staatengebildes kommt in wenigen seinerInstitutionen so deutlich zum Ausdruck, wie in seiner Münzverfassung.Strenge Centralisation und einheitliches Regiment, Ohnmacht der Central-gewalt und kleinstaatliche Zersplitterung spiegeln sich hier deutlich wieder.Ebenso früh, wie in England die halsstarrigen Großen vor dein alleinsouveränen Königtum die stolzen Nacken beugen mußten, ebenso frühgelang es dort, eine vollendete Ordnung und Einheitlichkeit im Münz-wesen durchzuführen. In Deutschland dagegen, wo die allgemeine poli-tische Entwickelung nicht zur Einheit, sondern zur Vielstaaterei führte,nahm auch die Entwickelung des Münzwesens den Weg zur Zersplitterung.
Der am meisten auf der Oberfläche liegende Übelstand, an welchemdas deutsche Münzwesen vor der Reform litt, war die Verschiedenheitder in den einzelnen Gebieten bestehenden Münzsusteme,
Hervorgegangen war diese Verschiedenheit aus der verhältnismäßiggroßen Selbständigkeit der einzelnen Reichsstände.
Wie überall in ganz Europa, so ist nämlich auch in Deutschland dieEntwickelung der Münzsysteme charakterisiert durch die fortgesetzte Ver-ringerung des Feingehaltes der Rechnungsmünzen, sowohl durch absicht-liche Münzverschlechterung seitens der Münzherren, als auch durch dienatürliche Abnutzung im Umlauf und durch betrügerisches Befeilen undBeschneiden der umlaufenden Münzstücke.