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also die Stetigkeit der zur Bildung des Deutschen Reiches führenden Ent-wickelung, welche auf dein Ausschlüsse Österreichs beruhte, unterbrochen.
Aber diese Unterbrechung war nur eine scheinbare und formell-staatsrechtliche.
Solange der österreichische Zwangskurs nicht abgeschafft war, bliebder Wiener Münzvertrag für Österreich ein bloßes Aktenstück. DerVertrag selbst enthielt das Verbot, uneinlosbares Papiergeld mit Zwangs-kurs auszugebeu.
Österreich zeigte den besten Willen und machte die größten An-strengungen, um die Barzahlungen bis zu dein im Wiener Münzvertragbestimmten Termin, dem 1. Januar 1859, aufnehmen zu können. SeineBestrebungen hatten wirklich den Erfolg, daß vom 6. September 1858ab die Nationalbank ihre Noten in Metallgeld einlöste. Aber Österreich sollte sich nicht lange der Wiederherstellung seiner Valuta erfreuen. Wieeinige Jahre zuvor der Krimkrieg, so machte jetzt der italienische Kriegalles mühsam Erreichte zu nichte. Mit den Schlachten von Magenta undSolferino verlor Österreich auch seine kaum wiederhergestellte Silber-währung
Alle späteren Versuche eiuer abermaligen Valuta-Regulierung schlugengleichfalls fehl.
So wurde es für Österreich unmöglich, ein wirkliches Mitglied desMünzvereins zu werden. Es prägte wohl seine Silbermünzen nach seinemneuen, im Wiener Münzvertrage festgesetzten Münzfuße, daneben schluges auch eine Anzahl von Vereinsthalern; aber diese Silbermünzen hieltensich nicht im österreichischen Umlauf; sie lagen in den Kellern der Bankenoder wanderten ins Ausland, zum größten Teil nach den deutschenMünzvereins-Staaten. Der österreichische Gulden war und blieb derPapiergulden, dem gegenüber alles Silbcrgeld ein schwankendes Agio genoß.
Der Zweck der Münzeinigung war also verfehlt; das österreichischeGeld kam nicht in ein bequemes und festes Verhältnis zu dem Gelde deranderen Vereinsstaaten.
Der Münzverein sollte die Thür seiu, durch welche Österreich in denZollverein eintreten wollte, ein deutsch -österreichischer Zollverein seinerseitsdie Vorstufe zu einem Großdeutschland unter Österreichs Leitung. Esist, als ob die Geschichte selbst eine Vereinigung hätte verhindern wollen,die nicht in ihren Endzielen lag.
! Vgl. die „Denkschrift über das Papiergeldwesen der österr.-ungarischen Monarchie".Verfaßt im k. k> Finanzministerium. Wien 1892.