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Der Krieg von 1866 brachte die endgültige Trennung der österreichisch -ungarischen Monarchie und des werdenden Deutschen Reiches. Das Ver-bleiben Österreichs in: deutschen Münzverein erschien nunmehr zwecklos.Im Prager Frieden wurden besondere Verhandlungen über sein Aus-scheiden in Aussicht genommen.
Am 13. Juni 1867 wurde in Berlin der Vertrag unterzeichnet, nachwelchem Österreich vom deutschen Münzverein zurücktrat. Damit war derMünzverein wieder auf den Umfang des Zollvereins zurückgeführt.
Die Zugehörigkeit Österreichs zum deutschen Münzverein war alsonur eine ziemlich bedeutungslose Episode, welche auf handelspolitischemund allgemein politischem Gebiet ohne jede Wirkung blieb, auf müuz-politischem Gebiet allerdings von merkwürdigen Folgen begleitet war,,welche sich aber zunächst noch nicht fühlbar machten.
Diese Folgen, mit welchen wir uns später zu befassen haben, beruhtendarauf, daß mit dem Wiener Münzvertrag nicht auch zugleich die durchdenselben geschaffene teilweise Gemeinschaftlichkeit des Münzumlaufsaufhörte.
Der Berliner Vertrag von 1867 bestimmte, daß zwar Österreich nurnoch bis zum Schlüsse des Jahres 1867 Vereinsthaler prägen dürfe, daßaber den bis zum Schlüsse des Jahres 1867 geprägten Vereinsthalernweder in Deutschland noch in Österreich vor dem Ablauf des Jahres 1870die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels entzogen werden sollte.Infolge des österreichischen Zwangskurses, welcher nicht nur eiu Eindringendeutscher Vereinsmünzen verhindert hatte, sondern auch den größten Teilder österreichischen Vereinsmünzen nach Deutschland hatte abfließen lassen,war die praktische Bedeutung dieser Bestimmung, daß die österreichischenThaler in den deutschen Staaten, wo sie kraft der in Gemäßheit desWiener Vertrags erlassenen Landesgesetze gesetzliches Zahlungsmittel waren,vorläufig dieser Eigenschaft nicht sollten entkleidet werden.
Damit wurde den österreichischen Thalern nur die Eigenschaft, welchesie infolge des Wiener Vertrages besessen hatten, über die Dauer diesesVertrages hinaus belassen.
Dagegen wurde den österreichischen Landeskurantmünzen, dein öster-reichischeil Silbergulden und seinen Teilstücken, bei der Auflösung desWiener Vertrags merkwürdiger Weise mehr zugestanden, als ihnen der Ver-trag selbst gewährt hatte. Wir wissen, daß es bei den Verhandlungen,welche vor dem Abschluß des Wiener Vertrags geführt wurden, hartnäckigabgelehnt worden war, eine Verpflichtung für die vertragenden Staaten,