Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Durch die thatsächliche Gestaltung der Dinge wurde also die in demMünzvertrag ausgesprochene schroffe Ausschließlichkeit der einzelnen Münz-systeme dahin modifiziert, daß das Thalergeld sich über das gauze Zoll-vereinsgebiet ausdehnte. Innerhalb eines und desselben Münzsysteinsaber war von einer Unterscheidung nach dem Gepräge der einzelnenStaaten gar keine Rede. Trotz der prinzipiellen Vorbehalte war hier dieZirkulation nach wie vor eine völlig gemeinschaftliche.

Vor allem wurde die Einheitlichkeit des deutschen Geldwesens er-heblich dadurch gefördert, daß nicht nur die in der Folgezeit als Vereins-münzen zu prägenden Einthalerstücke, sondern auch die bereits vorhandenenEinthalerstücke des 14-Thalerfußes zum gesetzlichen Zahlungsmittel inner-halb des ganzen Vereinsgebietes erklärt wurden. Die Einthalerstückebildeten damals schon den weitaus überwiegenden Teil des gesamtenMünzumlaufs in den Thalerstaaten, ja den größeren Teil des gesaintendeutschen Geldumlaufs. So bewirkten die Bestimmungen des WienerVertrags, daß die erheblich größere Hälfte des gesamten deutschen Miniz-umlaufs zum gemeinschaftlichen gesetzlichen Zahlungsmittel innerhalb desZollvereins wurde.

Wie sehr sich die Vereinsmünze nach dem Wiener Vertrag auf derihr gegebenen breiten Grundlage entwickelte, geht aus folgenden Zahlenhervor:

Die Prägung von Zweithalerstücken, der Vereinsmünze des DresdenerVertrags, belief sich in den zwei Jahrzehnten von 1838 bis 1857 nurauf wenig mehr als 50 Millionen Thaler, während die gleichzeitigePrägung von Kurantmünzen der süddeutschen Währung allein mit etwa80 Millonen Thaler diese Summe erheblich übertraf.

Von 1857 bis 1871 dagegen wurden in den Zollvereinsstaaten anVereinsmünzen (Ein- und Zweithaler-Stücken) gegen 229 MillionenThaler, gleichzeitig an Landeskurantmünzen der beiden Münzsysteme nur6^8 Millioneil Thaler geprägt, davon etwa 2 Millionen Thaler in Landes-kurantmünzen der Thalerwährung und 4VL Millionen in Landeskurant-münzen der Guldenwährung. Der in dem Vertrage aufrecht erhaltenesüddeutsche Guldeufuß war nahe daran, durch die Vereinsmünze völligunterdrückt zu werden. Eine Reihe von Guldenstaaten, darunter auch dasGroßherzogtum Hessen , prägte nach dem Wiener Vertrag überhauptkein Stück Landeskurantgeld mehr, sondern nur noch Vereinsmünzen undLandes-Scheidemünzen. Bayern selbst, der wichtigste Staat mit Gulden-währung, prägte etwa 22 Millionen Thaler in Vereinsmünzen, dagegen