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sonders wenn ihre Zahlungskraft auf einen niedrigen Betrag beschränktist. Überschreiten die unterwertig ausgebrachten Silbermünzen bei einemauf das Gold begründeten Geldwesen das durch die Notwendigkeit derkleinen Zahlungen geschaffene Bedürfnis, sind sie außerdem nicht aus-schließlich in ihrer Zahlungskraft beschränkte Scheidemünzen, sondern zumTeil als Kurantmünzeu für jeden Betrag gesetzliches Zahlungsmittel,dann können sie der Goldwährung gefährlich werden und ein Sinkendes Geldwertes unter seinen gesetzlichen Goldwert veranlassen. DieseWirkung muß jedoch nicht eintreten. Länder mit günstiger Zahlungs-bilanz können, wie namentlich das Beispiel der Niederlande lehrt, beieinem fast ausschließlichen Silberumlauf eine Goldvaluta, d. h. ein ge-wolltes festes Wertverhältnis ihres Geldes zum Gelde von Goldwährungs-ländern und zum Metalle Gold, strikt aufrecht erhalten.
Auf jeden Fall können sich in einer Goldwährung Silbermünzendurch Übertarifierung bei beschränkter oder gänzlich ge-sperrter Ausprägung in einer den Bedürfnissen des Verkehrs ent-sprechenden Weise ebenso gut erhalten, wie Kupfermünzen in einer Silber-währung.
Ganz anders ist die Stellung der Goldmünzen bei einer Silber-währung.
Es sind hier zwei Fälle zu unterscheiden, der eine, in welchem dieGoldmünzen einen festen Wert in dem Silbergeld haben sollen, der andere,in welchem sie nur einen schwankenden Kurs im eigentlichen Währungs-gelde genießen.
Im ersteren Fall wäre es notwendig, den Goldmünzen einen Wertbeizulegen, der höher ist als ihr Metallwert, da sie andernfalls mitVorteil eingeschmolzen werden könnten. Natürlich müßte man ihrePrägung beschränken, weil sie sonst das Währungssvstem zu einer Doppel-währung machen und das Silbergeld aus dem Umlauf vertreiben würden.
Während man nun bei einer Goldwährung die Zahlungskraft derSilbermünzen in Rücksicht auf deren unterwertige Ausprägung beschränkenkann, wäre das bei einer Silberwähruug hinsichtlich der Goldmünzennicht denkbar. Innerhalb der Goldwährung haben die Silbermünzen dieAufgabe, zur Ermöglichung der kleinen Zahlungen zu dienen, welche inGold nicht geleistet werden können. Die Erfüllung dieser Aufgabe wirdihnen durch eine Beschränkung ihrer Zahlungskraft auf einen gewissenMaximalbetrag nicht unmöglich gemacht, sondern ihre Funktion wird da-