Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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gebiet berechnet, das über die engen Grenzen des Staates, welcher ihnendas Recht der Notenausgabe verliehen hatte, weit hinausging.

Als Preußen später durch Konzessionierung der Privatnotenbankendas Versäumte nachholte, beseitigte es damit nicht auch zugleich diekleinstaatlichen Institute, melche ihre Existenz hauptsächlich der preußischenAbneigung gegen die Zettelbankeu verdankten.

Wie sehr die kleinstaatlichen Notenbanken für eine ihr eigentlichesTerritorium überschreitende Wirksamkeit bestimmt waren, geht aus derGröße ihrer Notenrechte hervor. Von den 31 deutschen Notenbanken,welche bei Beginn der Münzreform bestanden, hatten sechs das Recht derunbeschränkten Notenausgabe, und zwar neben der Preußischen Bank undzwei sächsischen Instituten die drei folgenden:

Die Privatbank zu Gotha , die Geraer Bank und die NiedersächsischeBank zu Bückeburg .

Die Möglichkeit einer starken Überfüllung des Verkehrs mit un-gedeckten Noten war damit gegeben. In den WährungsverhältnissenDeutschlands begründete Umstände dagegen waren es, welche den deutschen Umlauf zur Aufnahme großer Meilgen papierner Zahlungsmittel geneigtmachten und fo die in den politischen Verhältnissen begründete Möglich-keit einer Überschwemmung mit ungedecktem Papiergeld zur Wirklichkeitwerden ließen.

Wir kommen damit zum zweiten Teil dieser Untersuchung, zurKlarlegung des Zustandes und der Beschaffenheit des metallischen Um-laufes einerseits, des Papiergeldes andererseits.

Wir haben gesehen, wie Deutschland von einer Art Parallelwährungdurch Verkümmerung des Goldumlaufs uud Goldgebrauchs zu einer reinenSilberwährung gekommen war, die im Wiener Münzvertrag ihre feier-liche Sanktion erhielt.

Nun liegt es in der Natur der Silberwährung, daß sie Goldmünzennur in sehr beschränktem Maße im Umlauf duldet.

Wo Goldwährung besteht, kann nach dem jeweiligen Marktwertdes Silbers gerechnet unterwertig ausgeprägtes Silbergeld in be-schränkten Mengen in Umlauf gesetzt werden, um Zahlungen von Be-trägen zu ermöglichen, welche in Goldmünzen nicht dargestellt werdenkönnen. Ihre Unterwertigkeit schützt sie vor Ausfuhr und Einschmelzung;sie sind ferner für das Geldwesen absolut unschädlich, solange sie nichtin einem das Bedürfnis überschreitenden Umfange geprägt werden, be-