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ergiebt sich zur Evidenz, sobald man den Scheidemünzumlauf der beidenMünzgebiete in ein Verhältnis zu ihrer Bevölkerung setzt.
Die Scheidemünzen beider Systeme waren im wesentlichen auf ihrursprüngliches Gebiet beschränkt- Wenn überhaupt eine merkliche Ver-schiebung stattgesunden hatte, dann war es nur in dem Siune der Fall,daß auch der Scheidemünzumlauf der Thalerwährung sich in dieGuldenstaaten hinein ausdehnte, keinesfalls aber umgekehrt. Trotzdem uundie Bevölkerung des Gebietes der Thalerwährung etwa dreimal so großwar, wie diejenige der Staaten des süddeutsche«: Münzsystems, wurdenan Thaler-Scheidemünzen nur etwa 34 Millionen Mark eingezogen,an Scheidemünzen der Guldenwährung dagegen etwa 40 Millionen Mark.
Für die Beurteilung eines Geldwesens ist nicht nur seine Zusammen-setzung wichtig, sondern vor allem auch der Zustand, in welchem sich dieHauptmünzen befinden, von denen der Wert des gesamten Landesgeldes -abhängig ist.
In der ersten Hälfte unsers Jahrhunderts war es ein vielbehaupteterSatz, jeder Münzfuß neige in Folge der Abnutzung der umlaufendenMüuzeu zur Verschlechterung. Besonders I. G. Hoffmann^ vertrat diesenGedanken eifrig. Man glaubte in ihm ein für alle Zeiten gültigeshistorisches Gesetz gesunden zu haben. Der Satz wurde geschichtlichbewiesen durch den Hinweis darauf, daß im Lause der Jahrhundertein allen Ländern der Münzfuß ein leichterer geworden sei; er wurdeferner theoretisch bewiesen durch folgenden Gedankengang: Der Werteiner Münze richte sich nach ihrem thatsächlichen Feingehalt. Wenn nundurch den Umlauf die im gesetzlichen Feingehalt ausgeprägten Stückeleichter geworden seien, dann müsse man für das Edelmetall einenhöheren Preis zahlen, als seinen gesetzlichen Ausmünzungswert, z. B.sür die Mark Feinsilber mehr als 14 Thaler. Dadurch wird einmal fürden Staat die Ausmünzung ein verlustbringendes Geschäft, uud fernerwird, wenn der Staat trotzdem fortfährt zu'prägen, das Opfer umsonstgebracht, weil die nenen vollwichtigen Stücke, kaum in Zirkulation ge-bracht, aufgesammelt und eingeschmolzen werden; denn das rohe'Metallsteht eben höher im Wert als das gemünzte. Der einzige Ausweg ist eineoffizielle Münzverschlechterung, welche den gesetzlichen Feingehalt mit demFeingehalt des vorhandenen Umlaufs wieder in Übereinstimmung bringt.
' Die Lehre vom Geld. 1838; Zeichen der Zeit im deutschen Münzwesen. 1841.
Helffsrich, Geschichte der Geldreform. 4