Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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die Ausmünzung von Silber Gewinn versprach. Diese Konjunktur wurdesofort benutzt, die Edelmetallhändler lieferten bei der Münze Silber einund verlangten dessen Ausmünzung.

Damit war die Lage des englischen Geldwesens von Gründ ansgeändert.

Bisher litt man an der einen möglichen Wirkung der Doppelwährung:Mau hatte einen fast ausschließlichen Goldnmlauf, aber einen ungenügen-den und herabgekommenen Silberumlauf. Die Änderung des Markt-verhältnisses der beiden Metalle stellte die andere mögliche Wirkung inAllssicht: die Verdrängung des Goldumlaufs durch einen Silberumlauf.

Die englischen Staatsmänner begriffen mit praktischem Blick sofortdie Lage. Sie wollten, so sehr sie einen ausreichenden Silberumlaufwünschten, den Goldnmlauf nicht verlieren. Um dessen Verdrängungdurch das den Münzen zuströmende Silber zu verhindern, thateil sie deneinzigen Erfolg versprechenden Schritt: sie erließen ein Edikt, welchesder Münze die Prägung von Silber für Private untersagte (1798).

Diese Maßregel war in Anbetracht des gesetzlich festgelegten freienPrägerechts für beide Metalle zweifellos ein .Verstoß gegen das strengeRecht. Aber sie erschien im allgemeinen Interesse so selbstverständlich,daß das Parlament nicht zögerte, sie nachträglich zu legalisieren.

Mit der Einstellung der freieil Silberprägung war, ohne daß derbestehende thatsächliche Zustand des englischen Geldwesens auch nurin einem Pnnkte geändert worden wäre, das juristisch vorhandene Systemder Doppelwährung verlassen. Die Schließung der englischen Münzstättefür das Silber verhinderte nur einen gänzlichen Umschwung in denthatsächlichen Verhältnissen des englischen Geldumlaufs, welcher beiAufrechterhaltung der gesetzlichen Doppelwährung infolge des Rückgangesdes Silberpreises hätte eintreten müssen. Die thatsächliche Verfassungdes englischen Geldumlaufs entsprach schon längst einer Goldwährung:der weitaus überwiegende Teil des Umlaufs bestand aus Goldmünzen,die Silbermünzen wareil unterwertig, allerdings nicht durch absichtlicheAusmünzung, 'sondern durch Abnutzung!, und sie dienten ausschließlichdem Ausgleich kleiner Zahlungen. Die Aufhebung des Rechts der freieilSilberprägung gab diesem thatsächlichen Zustand die gesetzliche Sanktion,indem sie für alle Zeit die Rückkehr zu einem Silberumlauf und dieVerdrängung des Goldes ausschloß. Freilich war durch diese Maßregeldes Jahres 1798 uoch nicht eine klar geordnete Goldwährung geschaffen.Der Zustand, in welchen das englische Geldwesen durch die Einstellung