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münze in den ostasiatischcu Ländern benutzt wurde, scheint der Grundfür seine Erhaltung gelegen zu haben.
In dein Gebiet der Frankenwährung kam es bald zu ähnlichenMaßregeln wie in den Vereinigten Staaten .
In Frankreich wurde bereits im Jahre 1851 eine Kommission ein-gesetzt, welche aus Anlaß der Goldfunde und ihrer Einwirkungen auf diefranzösischen Zirkulations-Verhältnisse über die Münzfrage beraten sollte.Aber die Frage war damals noch nicht spruchreif.
Im Jahre 1857 berief der französische Finanzminister abermals eineKommission. Die Veränderung des Wertverhältnisses zwischen Goldund Silber war damals bereits fühlbarer und in ihren Wirkungen deut-licher: Die Verdrängung des Silbergeldes durch das neue Gold lag klarvor Jedermanns Augen.
Die Kommission sprach die Meinung aus, daß nicht der Goldwertgesunken, sondern der Silberwert gestiegen sei. Daraus wurde aberuicht die Konsequenz gezogen, das vermeintlich wertbeständigere Goldzur alleinigen Grundlage des französischen Währuuassvstems vorzuschlagen.
Die Kommission kam ferner zu dem nicht sehr tiefsinnigen Urteil,das beste Mittel, die aus der Störung des Wertverhältnisses der beidenEdelmetalle entstandeneu Schwierigkeiten zu heben, bestehe darin, mitaller Energie die Wertrelation des Gesetzes von 1803 aufrecht zu er-halten. Über den Weg, auf welchem dieses Ziel erreicht werden sollte,machte sich die Kommission eine sonderbare Vorstellung. Das einzigeMittel zur Aufrechterhaltung der Relation von 1 : 15^/2 war augen-scheinlich, daß Frankreich , soweit es in seinen Kräften stand, es demWeltmarkt ermöglichte, für 1 Pfuud Gold 15 ^2 Pfund Silber zu er-halten. Statt aber die Erleichterung eines solchen Austausches vorzu-schlagen, empfahl die Kommission eine Erschwerung desselben: sie schlugvor, die Silberausfuhr mit einem hohen Zoll zu belegen, und die Geschäfts-leute, welche die Silberausfuhr betrieben oder erleichterten, mit Strafe zubedrohen. Daß durch eine solche Maßregel jeder denkbare Einfluß derfranzösischen Doppelwährung auf die Beständigkeit des Wertverhältnissesaufgehoben worden wäre, war der Kommission offenbar uuklar.
Diese sich seltsam widersprechenden Beschlüsse zeigen, wie wenig dieMeinungen geklärt waren.
Die französische Regiernng scheint das empfunden zu haben, undder Bericht der Kommission verschwand wirkungslos in den Akten.
Zu einer praktischen Maßregel entschloß sich von allen Franken-