Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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europäischen Regierungen den Vorschlag machte, den Feingehalt ihrerGoldmünzen auf Decigramme abzurunden, um dadurch eine kleine Ver-einfachung der Umrechnungssätze herbeizuführen.

Der österreichisch-französische Präliminar-Vertrag von 1867 schließlichkonnte, da er auf Grundlage der Goldwährung abgeschlossen war, solange keine Bedeutung beanspruche!?, als Frankreich Doppelwährung undÖsterreich Papierwährung hatte.

Das einzige greifbare Ergebnis der Münzeinheits-Bewegung war,daß Österreich goldene 4- und 8 Guldenstücke im Feingehalt von 10- und20 Frankenstücken prägen ließ, welche weder gesetzlichen Kurs noch Kassen-Kurs erhielten, sondern nur zu Zollzahlungen verwendet werden konnten,und daß Schweden ' vorübergehend ein Goldstück im Feingehalt von10 Franken ausmünzte, welches gleichfalls in keine Beziehungen zu dembestehenden Münzsystem gesetzt wurde.

Wareu schon die großen Hindernisse, auf welche der Müuzbund-Gedaukeallenthalben stieß, geeignet, auch in Deutschland auf die Weltmünz-Schwärmer ernüchternd zu wirken, so wurde diese Wirkung noch verstärktdurch allerlei audere Erfahrungen.

Die Entwickelung der Verhältnisse innerhalb des lateinischenMünzbundes selbst belehrte in drastischer Weise über die Schattenseiteneiner Münznnion.

Italien hatte 1866 den Zwangsknrs für sein Papiergeld dekretierenmüssen. Es entstand ein bedeutendes Agio auf Metallgeld. Da dieitalieuischeu Scheidemünzen auch in den andern Münzbundstaaten all-gemein zu ihrem Nennwert in Zahlung genommen wurden und von denöffentlichen Kassen in Gemäßhheit des Münzvertrags genommen werdenmußten, war die Folge, daß sie Italien verließen und die benachbartenGebiete überschwemmten; denn in Italien standen sie im Gleichwert mitdem entwerteten Papiergeld, in den andern Staaten im Gleichwert mitdem vollwertigen Metallgeld, so daß es sich lohnte, sie in Italien mititalienischem Papier aufzukaufen, um sie iu der Schweiz und in Frank-reich in vollwertiges Kurantgeld umzusetzen. Dieser Zustand war sürItalien , das seine unentbehrlichen Scheidemünzen einbüßte, unerträglich,für die übrigen Länder, namentlich für die Schweiz , sehr unangenehm.Dazu waren durch die Entwertung des italienischen Papiergeldes die

- Gesetz vom 31. August 1868.