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oder soll es zunächst nur Kassenkurs an Stelle des Silbergeldes be-kommen, der von Zeit zu Zeit eventuell noch verändert werden könnte?Oder soll es vollkommen ohne jede Verbindung mit dem Silbergeld inUmlauf gebracht werden, so daß es dem Verkehr überlassen bliebe, nachund nach zum Gebrauch des Goldgeldes überzugehen und auf das alteSilbergeld lautende Schulden nach freier Übereinkunft der Kontrahentenin Schulden auf das neue Goldgeld zu verwandeln?
Ein Pfund Silber ist identisch mit einem Pfund Silber; zwischenSilber und Gold dagegen besteht eine ähnliche Gleichung nicht. Soeinfach bei einer deutschen Münzreform ans Grundlage der bestehendenSilberwährung die Frage der Konvertierung aus dem alten in das neueGeld gewesen wäre, so schwierig wurde diese Frage durch den Währungs-wechsel.
Eine Anzahl von Schriftstellern erklärten die „Zwangskon-vertierung" bei einem Übergang von der Silberwährung zurGoldwährung für einen unstatthaften Eingriff des Staates in diebestehenden privaten Zahlungskontrakte. Man sagte, der Schuldnerhat Silber zu zahlen versprochen, der Gläubiger hat erklärt, Silberannehmen zu wollen; wie kann nun der Staat den Schuldner von derVerpflichtung entbinden oder ihm das Recht entziehen, Silber zu zahlenund ihm dafür erlauben oder ihn zwingen, seine Schuld in Gold abzu-tragen; wie kann der Staat dem Gläubiger das Recht geben, Gold anStelle des ausbedungenen Silbers zu verlangen, oder ihn zwingen, sichmit Gold statt mit Silber zufrieden zu geben! — Sieht sich aber derStaat aus irgendwelchen Gründen zu einem solchen „Eingriff in dieprivaten Rechte" genötigt, so müsse er sich mindestens enthalten, Vor-schriften darüber zu geben, wieviel Gold statt eines bestimmten Quan-tums Silber gegeben und genommen werden soll. Allermindestens dieserPunkt müsse der Vereinbarung der Parteien überlassen bleiben.
Nach der weitaus vorherrschenden Auffassung dagegen galt die so-genannte „Zwangskonvertierung der auf Silber lautenden Kontrakte" in„auf Gold lautende Kontrakte" nicht als ein „Rechtsbruch", und zwarauf Grund der Ansicht, daß eine Konvertierung von „Silber" in „Gold"überhaupt nicht stattfinde. Die aus das bisherige Geld lautendenZahlungsverträge waren keine Kontrakte auf das Metall Silber. DerPreuße, welcher Thaler auslieh, dachte ebensowenig wie derjenige, welcherThaler zu zahlen versprach, irgendwie daran, eine Silberspeknlation zumachen. Das Geschäft wurde deshalb in Thalern abgeschlossen, weil