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die Kontrolle ihrer richtigen Ausführung ausübt, die Verwaltungsthätigkeitselbst aber den Einzelstaaten überläßt, während für andere Materien dasReich Gesetzgebung und Verwaltung für sich in Anspruch nimmt. Eshandelte sich also hier um eine Entscheidung aus Zweckmäßigkeitsgründen.Eine solche Entscheidung war wesentlich erschwert dadurch, daß uicht nurder rein sachliche Gesichtspunkt der möglichst zweckentsprechenden Organi-sation des neuen Münzwesens in Frage kam, sondern daneben auch diewiderstreitenden finanziellen Interessen der einzelnen Bundesstaaten unddie Rücksichten, welche hauptsächlich die süddeutschen Staaten für ihreSouveränität in Anspruch nahmen.
Weit schwieriger als die Aufgabe der Münzeinigung war das Problemdes Währungswechfels.
Es handelte sich für die Münzgesetzgebung bei dem zu vollziehendenÜbergang zur Goldwährung darum, die juristische Verbindung zwischendem best eh enden Silberkurantgeld mit dein künftigen Gold-gelde herzustellen, den Wert des deutschen Geldes, welcher bisher vomSilber abhängig war, mit dem Golde zu verknüpfen.
Vorbedingung für die Lösung dieser Aufgabe war zu allererst dieSchaffung einer Reichsgoldmünze, welche deutsches Geld mit gesetzlicherZahlungskrast darstellte. Ferner mußte man, um den Wert desdeutschen Geldes vom Silberwert loszulösen, die thatsächlich bestehendefreie Prägung für Silber aufheben. Andrerseits mußte, um den Wertdes deutschen Geldes mit dem Golde, zu verbinden, die Prägung vonGold freigegeben, mindestens aber für das Gold ein nur wenig vonseinem Ausmüuzungswert abweichender Ankaufspreis seitens der Münz-stätten eingeführt werden, ein System, welches bisher für das Silberbestand und in seiner Wirkung der Freigabe der Prägung ungefährgleichkam. Schließlich war den Silbermünzen die Kurantgeld-Eigeuschaftzu entziehen.
Soweit waren erhebliche Meinungsverschiedenheiten ausgeschlossen;nur darüber, ob diese einzelnen Maßregeln früher oder später eingeführtwerden sollten, gingen die Ansichten auseinander.
Größere Meinungsverschiedenheiten herrschten über folgende Fragen:Wie soll das neue Goldgeld in den Umlauf eingeführt werden, solles von allem Anfang an gesetzlichen Kurs an Stelle des bisherigen Silber-geldes in einem definitiv festzustellenden Verhältnis zu diesem erhalten,
Hslsserich, Geschichte der Geldreform. 10