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von Ausländern bestreitet, fühlt die Mangelhaftigkeit dieser Voraussetzungund modifiziert sie dahin, der Inhalt der Geldschuld sei unter der Silber-währung „Währungssilber", d. h. Silber und gesetzlichesZahlungsmittel in einem und demselben Gegenstand. Der Währungs-wechsel beseitigt die Möglichkeit in „Währungssilber" zu zahlen, weil esnun kein Silber in Form voller gesetzlicher Zahlungsmittel mehr giebt,in dem Sinne, daß der Wert dieser Zahlungsmittel sich mit ihrem Silber-gehalt deckt. Nun, sagt Bekker, erlischt für den Schuldner durch dieUnmöglichkeit, in „Währungssilber" zu zahlen, nicht die Verpflichtung,in deutscher „Währung", d. h. in den durch den Währungswechselgeschaffenen neuen deutschen Zahlungsmittel,: zu zahlen. Aber andererseitserwächst daraus für ihn nicht die Pflicht, einen größeren Wert in deutscherWährung zu zahleu, als dem ursprünglich geschuldeten Silberquantumentspricht.
Bekker erkennt also an, daß Geld etwas anderes ist, als das Roh-metall, das der Währung zu Grunde liegt; daß also eine Geldschuld, auchunter einer Silberwährung, nicht eine Schuld auf Silber ist. Geld mußdeshalb unter allen Umständen gezahlt werden, aber die Höhe der nachdem Währnngswechsel von den Ausländern zu zahlenden Summe sollnicht durch die deutschen Gesetzesvorschriften bestimmt werden, sondernsich stets mit dein Wert des Silberquautums decken, mit welchem dieSchuld ursprünglich übereinstimmte. Danach wäre das Geld nur dieForm, das Währungsmetall der Wertinhalt der geschuldeten Materie.
Die Voraussetzung für diesen Gedankengang ist, daß das Geld nurdie For in eines auch ohne Geldform den gleichen Wert repräsentierendenGutes wäre. Denn der Metallgehalt der geschuldeten Münzen ist janach Bekker der Wertinhalt der Geldschuld, welcher durch einenWährungswechsel nur für die inländischen Schuldner alteriert werdeu kaun.
Diese Voraussetzung ist aber offenkundig falsch. Sie trifft schonhinsichtlich der metallischen Währuugssysteme mit freier Prägung nuromv. s'i'ano salis zu, denn auch hier hat das Währungsmetall in demaus ihm geprägten Gelde einen wenn auch nur geringfügig veränderlichenPreis. Auch hier ist das Geld nicht eine bloße Erscheinungsform desEdelmetnlles, welche dessen Wert nicht beeinflußt, sondern Geld undWährungsmetall sind selbständige Wertgegenstände.
Diese Thatsache wird noch deutlicher, wenn man die von ihrermetallischen Grundlage losgelösten Währnngssvsteme betrachtet, sei es diePapierwährungen oder die Silberwährungen mit gesperrter Silberprägung.