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erfolgen solle, ob auf Kosten des Reichs, ob ans Kosten der Einzelstaaten,ob hinsichtlich der im Umlauf befindlichen fremden Silbcrmünzen etwaauf Kosteu der zufälligen Inhaber, eine erhöhte Bedeutung.
Zugleich war jedoch in dieser neuen Erschwerung der staatsrechtlichenFrage der Weg der besten Losung angedeutet. .Sprach im Falle derMünzeinigung ohne Währungswechsel gegen die Übernahme des bestehendenMünzumlaufs auf das Reich die Unbilligkcit, die norddeutschen Staatendie Folgen süddeutscher Fehler mittragen zu lassen, so trat dieser Einwandbei einem mit der Münzeiniguug verbundenen Währungswechsel in denHintergrund gegenüber der Schwierigkeit, die bei der Veräußerung desSilbers gegen Gold zu erwartenden Verluste in einer allen Anforderungender Gerechtigkeit entsprechenden Weise auf die Einzelstaaten zu verteilen.
Soviel über die Aufgaben, welche die Reform des Münzwesens andie Gesetzgebung stellte. Es handelte sich darum, über die Lösung dieserteilweise sehr schwierigen und verwickelten juristischen Problemein Bundesratund Reichstag Übereinstimmung zu erzielen und die sich teilweise wider-streitenden Interessen zn einigen. Die folgenden Abschnitte werden zeigen,wie die deutsche Gesetzgebung diesen Aufgabe» gerecht geworden ist.