Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
156
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Fünftes Kapitel.

Das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichs-goldmnnzen, vom 4. Dezember 1871.

Erster Abschnitt.

Der Präsidiallmtrag, die öffentliche Meinung und die Vundesrats-

verhandlungen.

Der Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung von Reichsgold-münzen ^, welcher am 10. Oktober 1871 dem Bundesrat vorgelegt wurdeund welcher die Grundlage der deutschen Münzgesetzgebung geworden ist,war keines jener leichten Erzeugnisse eines frei und ungehindert schaffen-den Geistes, die auf den ersten Wurf fertig und in sich geschlossen dastehen.

Einige ergebnislose Ansätze waren seiner Ausarbeitung voraus-gegangen, Entwürfe über die Ausprägung goldener Fünf- uud Zehn-thalerstücke, welche die Umprägung und Verausgabung des aus derfranzösischen Milliardenzahlung zu erwartenden Goldes ermöglichen sollten,ohne in irgend einem Punkte die bestehende deutsche Münzverfassuug zuberühren. Über das Verhältnis dieser Goldmünzen zu dem vorhandenenSilbergeld herrschte Unklarheit und Meinungsverschiedenheit. Schließlichwurde auf die Ausprägung von Goldmünzen vor der endgültigen Fest-stellung des künftigen deutschen Münzsvstems Verzicht geleistet.

Der dem Bundesrat im Oktober vorgelegte Gesetzentwurf ist imNeichskanzleramt ausgearbeitet worden. Das Reichskanzleramt als solcheskonnte jedoch im Bundesrat keinen Gesetzentwurf einbringen; das konnte

' Siehe Beiträge S. 163 ff.