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daß die Dreißig- und Fünfzehn-Markstücke im Umlauf den Platz der„sehr beliebten Zehn- und Fünf-Thalerscheine" einnehmen sollten'.Außerdem trat die Tendenz, den Thaler in das neue Münzsvstem hin-überzunehmen deutlich in dem Vorschlag hervor, neben den Thaler- undDoppelthalerstücken auch den Eindrittel- und Einsechstelthalerstücken ge-setzliche Zahlungskraft im ganzen Reichsgebiet zu verleihen.
Über die staatsrechtliche Ordnung des neuen Münzwesensenthielt der Entwurf keine Bestimmung. Im Text der Gesetzesvorlagewar nicht ausgesprochen, wer die Reichsgoldmünzen zu prägen habe, obdas Reich auf einer zu errichtenden Reichsmünzstätte, ob die Einzelstaatenin ihren bestehenden Münzanstalten. Nur in den Motiven findet sich dieBemerkung: „Die Ausprägung der Goldmünzen dürfte dem Reiche vor-zubehalten sein, damit die volle Übereinstimmung der Münzen in jederBeziehung von vornherein gesichert werde ^". — Ebenso wenig war gesagt,ob die Prägung der Reichsgoldmttnzen auf Kosten des Reichs oder eventuellauf Kosten der Einzelstaaten erfolgen sollte. Nur im § 7 des Entwurfeshieß es, die unter das Passiergewicht abgenutzten Münzen sollten aufKosten des Reiches eingeschmolzen werden. Im übrigen ließ nur dieBezeichnung „Reichsgoldmünzen" darauf schließen, daß der Entwurf be-absichtigte, nicht nur die Münzgesetzgebung, sondern das gesamte Münz-wesen zur Reichsangelegenheit zu macheu.
Die Frage nach der Währungs gründ läge des neuen Münz-wesens ließ der Entwurf mit Absicht unentschieden. Das Gesetz solltenoch nicht den Übergang zur Goldwährung dekretieren, sondern zunächstnur die Schaffung eines thatsächlichen Goldumlaufs durch die Ausprägungvon Neichsgoldmünzcn ermöglichen ^.
Es war deshalb nur folgerichtig, daß der Entwurf weder eine Be-stimmung über die Einstellung der Silberpräguugen noch über die Ein-ziehung des umlaufenden Silbergeldes enthielt; daß er sich vielmehr damitbegnügte, die Aufhebung der Bestimmung des Wiener Münzvertrags,welche die Münzvereinsstaaten zur Prägung eines gewissen Minimumsvon Vereinsthalern verpflichtet, vorzuschlagen.
Die Begründung des Entwurfs ging über diese Zurückhaltuug hinaus,indem sie eine Verständigung über eine zeitweilige Einstellung der Silber -
- Siehe Beiträge S. 182.2 Siehe Beiträge S. 184.' Siehe Beiträge S. 179.