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Bedürfnis des Verkehrs nach Goldmünzen gerecht werden, und dieseGoldmünzen sollten in das künftige einheitliche Münzsystem passen. Alleübrigen Fragen, welche ihrer Entscheidung harrten, namentlich die Frageder Währung, sollten zunächst noch offen bleiben.
In dem geplanten provisorischen Gesetze war also zunächst die Frageder Rechnungseinheit des künftigen Münzsystems zu entscheiden.
Der Thaler zu 100 Neukreuzern hatte innerhalb der Regierungeifrige Freunde. Für den echten Preußen von altem Schrot und Kornwar der Thaler gewissermaßen ein Vermächtnis aus der großen frideri-zianischen Zeit, und seine Preisgabe erschien als ein großes Opfer. Aberdie Annahme des Thalers als Rechnungseinheit schien sowohl im Bundes-rat, als namentlich im Reichstag ausgeschlossen. Telbrück, der sich nichtdnrch eine inhaltlose und unangebrachte Pietät leiten ließ, war gerne bereit,in dieser verhältnismäßig unwichtigen Frage, auf welche sich der parti-kularistische Eigenwille der süddeutschen Staaten besonders versteifte, einOpfer zu bringen uud Süddeutschland für die Beseitigung des Guldensdurch die Preisgabe des Thalers zu versöhnen. Er war für den Drittels-thaler, die „Mark" zu 100 Pfennigen.
Die Mark wurde im Entwurf formell als Rechnnngseinheit auf-gestellt, aber gleichzeitig wurde alles gethau, um dem Thaler auch unterdem neuen System ein Weiterleben zu ermöglichen
Das D r e i ß i g markstuck sollte die Hauptmünze des neuen Systemssein. Daneben sollten Fünfzehn- und Zwanzigmarkstücke geprägt werden.
Das stand im Widerspruch mit deu Einrichtungen sowohl der bis-herigen deutschen als auch aller ausländischen Münzsysteme, nnd außerdemmit der Schwärmerei für das Deciinalsystem. Man kannte Fünf-, Zehn-,Zwanzig-, Fünfzig-, und Hundert-Frankenstücke; selbst Vierzig-Franken-stücke sind eine Zeitlang geprägt worden. In England hatte manSovereigns und halbe Sovereigus, welche Zwanzig- uud Zehn-Schilling-stücke darstellten. In Süddeutschland gab es Fünf- nnd Zehn-Gulden-stücke in Gold, in Norddeutschland Fünf- und Zehn-Thalerscheine. Aberein Geldstück, welches das Dreißigfache oder Fünfzehnfache der Rechnnngs-einheit darstellte, war unerhört neu.
Mit Recht wies man sofort darauf hin, daß das Dreißigmarkstückeigentlich als Zehnthalerstück gedacht sei, das Fünfzehnmarkstück alsFünfthalerstück. Das gleichfalls vorgeschlagene Zwanzigmarkstück wurdenur als unwesentliche Konzession an das Marksystem angesehen. Zuallem Überfluß sprachen es die Motive des Entwurfs ganz offen aus,