Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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einen Kassenkurs von 10, 5 und Thaler haben sollten, wurde ihrGoldgehalt durch diese ihre Äquivalente in Silber und die angenommeneWertrelation zwischen Silber und Gold von 1:15^2 bestimmt. 10 Thalerenthielten Vs Pfund Feinsilber. Auf Grund der bezeichneten Relation war

also ihr Goldäquivalent ^^^^^^^ Pfund fein; ebenso berechnetesich für das Fünfzehnmarkstück der Feingehalt von ^ und für das

Zwanzigmarkstück der Feingehalt von Pfund Gold-

Fügen wir diesen Bestimmungen die münztechnischen Vorschriftenüber Fehlergrenzen in Schrot lind Korn und über das Passiergewicht bei,so ist der Inhalt des Präsidialantrags erschöpft.

Der Entwurf änderte also die bisherige deutsche Münz - undWährungsverfassung in ihren Gruudzügen nicht, er ließ die gesetzlicheSilberwährung und ebenso die bisherigen Landesmünzsysteme bestehen.Neu war nur, daß auch die Vs- und ^ ° Thalerstücke im ganzenReichsgebiet gesetzliche Zahlungskraft haben, und daß drei neue Reichs-goldmünzen geprägt werden sollten, welche, wie die bisherigen Landes-goldmünzen, nicht als gesetzliche Zahlungsmittel, sondern nur als Handels-münzen mit veränderlichem Kassenkurs gedacht waren; die Reichsgoldmünzenunterschieden sich also von den Zollvereinskronen, den Friedrichsdors u.s. w.nur dadurch, daß sie Reichsgoldmünzen und nicht Landesgoldmünzensein sollten, wobei der Unterschied zwischen Reichs- und Landesgold-münzen noch nicht einmal scharf präcisiert war, und ferner dadurch, daßdie Kassenkurs-Bewertung des Dreißig- und Fünzehnmarkstücks in Thaler-währung ausgedrückt, die runden Zahlen 10 uud 5 ergab.

Der Entwurf nannte sich deshalb mit allem RechtGesetz, betreffenddie Ausprägung von Neichsgoldmünzen", denn viel mehr als die Anord-nung der Ausprägung von Reichsgoldmünzen enthielt er wirklich nicht.

Schon ziemlich frühzeitig, bereits im Frühjahr 1871, war durchMitteilungen der offiziösen Presse bekannt geworden, daß die Absicht nichtbestehe, dem Bundesrat und dem Reichstag ein definitives Münzgesetzvorzulegen, sondern daß man sich vorerst mit der Schaffung von Gold-münzen begnügen wolle, welche zu dem Thalergeld in einem bequemenVerhältnis ständen. Die Beurteilung, welche diese Absicht allgemein er-