Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Dagegen war das Argument, die öffentliche Meinung werde sichmit der vorgeschlagenen Relation wegen ihrer gesetzlichen Geltung inFrankreich am meisten befreunden, zutreffend und gewichtig. Man hattesich daran gewöhnt, dieses Wertverhältnis wegen seines ausgedehntengesetzlichen Geltungsgebietes und weil es das ganze Jahrhundert hindurchwenigstens annähernd thatsächlich bestanden hatte, als das normale Parizwischen Gold und Silber zn betrachten.

Von allem Anfang an wurde nur eine einheitliche Konvertierung,sowohl des vorhandenen Münzumlaufs als auch aller Geldschulden, ohneRücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung oder den Termin ihrerFälligkeit, in Betracht gezogen. Auf die juristischen Schwierigkeiten undfeineu Bedenken der Relationsfrage ließ man sich erfreulicherweise nichtein, sondern man zerhieb den Knoten des verwickelten Problems miteinem entschlossenen und glücklichen Schlag.

Die Währungsfrage war nun aber durch die definitive Tarifierungder Goldmünze» und durch die Verleihung des gesetzlichen Kurses andieselben nur nach der negativen Seite entschieden. Die Silberwährungwar damit aufgegeben. Aber welche Währungsverfassung sollte an ihreStelle treten?

Die Vorstellung des Handelstags-Ausschusses hatte die Einstellungder Silberprägung verlangt, und schon vorher war diese Forderung vonallen denen erhoben worden, welchen es ernst mit der Einführung derGoldwährung war. Der Präsidialantrag hatte wie wir gesehenhaben in seinen Motiven ausdrücklich ein solches Verbot der Silber-prägung abgelehnt, und zwar mit Hinblick darauf, daß die Reichsgold-münzen zunächst noch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel gedacht seien.Diese Begründung war nun durch die Verleihung des gesetzlichen Kursesan die Goldmünzen hinfällig geworden. Aber nichtsdestoweniger gab derBundesrat dem Verlangen des Handelstags-Ausschusses in diesem Punktekeine Folge. Man wollte freilich innerhalb des Bundesrats die Gold-währung, und zwar entschiedener als innerhalb der preußischen Regierung

» In den vereinigten Ausschüssen wurde zwar ein Antrag Württembergs ab-gelehnt, welcher an die Spitze des Gesetzes folgenden Paragraphen stellen wollte:

Die Grundlage des Münzwesens im Deutschen Reich bildet, von einem durchGesetz zu bestimmenden Termine an, die reine Goldwährung."

Aber diese Ablehnung erfolgte nicht, weil man die Goldwährung nicht wollte,sondern lediglich, weil man diesen Artikel sormell für überflüssig hielt. Darüber, daßnur die reine Goldwährung als Endziel der Münzrsform in Aussicht zu nehmen sei,