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die Goldprägung nicht freigegeben. Was daraus werden sollte, das hingvon der Gestaltung der thatsächlichen Verhältnisse und von der Einsichtund dem guten Willen der Einzelregierungen und besonders des preußischenFinanzministers ab. Eine Verbesserung gegenüber der preußischen Vor-lage war nur, daß den Goldmünzen wenigstens ein definitiver gesetzlicherKurs verliehen wurde und daß damit die künftige Goldzirkulatiou wenigstenseinigermaßen eineil festen Boden erhielt.
Aber diese eine Verbesserung wurde reichlich aufgewogen durch dieVerstümmeluug des Entwurfes im Sinne des übertriebensten Partikularis-mus. Es kann deshalb sehr zweifelhaft erscheinen, ob der Entwurf, wie ihnder Bundesrat aus der Hand gab, dem Präsidialentwurf vorzuziehen war.Jedenfalls war sein Zustand kein derartiger, daß er dem Reichstag dieMöglichkeit erheblicher Verbesserungen entzogen hätte.
Zweiter Abschnitt.Der Gesetzentwurf vor dem Reichstag .
Ehe wir uns mit den Beratungen und Beschlüssen des Reichstags überden Entwurf des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgold-münzen beschäftigen, wollen wir einen knrzen Blick auf die damaligeBeschaffenheit und Zusammensetzung dieser Körperschaft werfen, und aufdie Stimmung, welche der Gesetzentwurf dort vorfand.
Die Wahlen zum ersten Deutschen Reichstag hatten unter dem un-mittelbaren Eindrucke des Kriegs und der Begründung des Reichs stattegefunden. In jener Zeit der frischen Begeisterung für das neuerstandeneVaterland konnte es nicht fehlen, daß sich eine starke Mehrheit für diereichsfreundlichen Parteien ergab. Die stärkste Partei des Reichstagswaren die Nationalliberalen, denen 116 Sitze zur Verfügung standen.Die Partei war im Kampfe für die nationale Einigung entstanden undgroß geworden; damals hatte sie in der Erfüllung ihres vornehmstenZieles den Höhepunkt ihres Ansehens und ihrer Macht erreicht. Anihrer Spitze standen Männer wie v. Bennigsen, Lasker, Bamberger,Forkenbeck und Miquel, alle von ausgesprochen reichsdeutscher, entschiedenantipartikularistischer Gesinnung.