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Es liege also für das Reich, welches lediglich die bestehenden Landes-währungen in die Reichswährung überführen wolle, weder ein Grundnoch ein Recht vor, den neuen Neichsgoldmünzen gesetzliche Zahlungs-kraft an Stelle der Mark Banko zu gewähren.
Eine solche Tarifierung sei außerdem höchst bedenklich, weil sie imGrunde nichts anderes sei als die Bestimmung, daß I Pfnnd GoldPfund Silber sein solle. (Der Wert der Mark Banko konntesich nicht wie der Wert des Thalers nnd der anderen Silbermünzen ver-möge der gesperrten Prägung von der Silbergruudlage loslösen.)
Eine solche Tarifierung werde, da das Reich die Kosten der Ein-ziehung des bisherigen Landesgeldes zu tragen haben werde — unddurch die Tarifierung hätte man die Mark Banko als Landeswährunganerkannt — die Spekulation veranlassen, massenhaft Silber in die Bankzu bringen und damit Bankowährnng zu „kreieren", während das Reichspäter den durch die Wiederveräußerung des Silbers entstehenden Verlustdecken müsse.
Dr. Wolffson bemühte sich, diese Einwände zu widerlegen. Vorallem wies er nach, daß die Mark Banko keine Ware und kein konven-tionelles Geld sei; denn die in Mark Banko abgeschlossenen Geschäfteseien keine Tausch-, soudern Kaufgeschäste, und die Wechsel müßten inMark Banko bezahlt werden.
Allerdings bestehe zwischen der Mark Banko und dem andern deutschenSilbergeld der Unterschied, daß die Prägung des letzteren eingestelltwerden solle, während die Kreieruug von Bankogeld durch Einbringenvon Feinsilber bei der Bank nach wie vor möglich sei. Dadurch werdedie Tarifierung wirkungslos. Es sei deshalb nötig, analog zn verfahrenwie mit dem geprägten Silbergeld; wie hier die Münzstätten, müsse mandort die Bank für das ungemünzte Silber schließen.
Diese Ausführungen trafen den Nagel aus deu Kopf.
Ju der That war die Mark Bauko Geld in juristischem Siun, wennihr auch das gewöhnlich als wesentlich angenommene, juristisch in Wirk-lichkeit aber unwesentliche Merkmal der Prägung fehlte. Denn der Handelwar durch die Gesetzgebung gezwungen, sich in manchen Geschäftszweigen,so im Wechsel- und Hvpothekengeschäft, der Bankowährung zu bedienen.
War die Mark Banko also Geld und nicht Ware, so unterschied siesich ferner von dem Quantum Feinsilber, ans welchem sie basiert war.
Ein Pfund Feinsilber war so wenig eine Mark Banko, wie