Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
200
Einzelbild herunterladen
 

^8v-Pfund Silber eil, Thaler war. Um zum Thaler zu werden, mußte dasSilber auf der staatlichen Münzstätte ausgeprägt werden; um zur MarkBanko zu werden, mußte das Silber in die Bank eingebracht, amtlichgeprüft und abgewägt und in den Büchern der Bank auf das Konto desEinbringers gutgeschrieben werden. Wie man die Prägung von Silber-münzen einstelle!, konnte, so konnte man auch die Verwandlung von Sil-ber in Mark Banko inhibieren, und zwar mit der gleichen Wirkung derLoslösung der Mark Banko von ihrem ursprünglichen Silberwert. Mitdem gleichen Recht wie die Umwandlung des Silberumlaufs mußte dasReich die Umwandlung des Silberbarrenbestandes der Hamburger Bankauf sich übernehmen: Das wäre die einzige der juristischen Natur desBankogeldes entsprechende Lösung gewesen.

Die Frage war jedoch für den Reichstag zu schwierig und undurch-sichtig. Er schloß sich der Meinung der Reichsregierung an, zumal Del-brück sich für seine Ansicht auf den Hamburger Senat und die HamburgerBundesratsbevollmächtigten berufen konnte. Die Tarifierung der MarkBanko unterblieb.

Dagegen ließ die Reichsregierung deutlich erkennen, daß sie ein Fort-bestehen der Bankowähruug ueben der Reichsgoldwährung für unmöglichhalte, daß aber die Beseitigung oder Umwandlung der Bankvaluta Sachedes Hamburgischen Staates sei.

Noch im November 1871 richtete die Hamburger Handelskammer anden Senat Vorschläge zur Umwandlung der Bankvalnta. Die Notwendig-keit einer Umwandlung begründete sie mit der drohenden Silberentwertung,durch welche der gesamte Handel und alle Hupothekengläubiger schwer ge-schädigt werden müßten, falls die Bankvaluta unverändert auf Feinsilbergegründet bliebe.

Der wesentliche Inhalt der Vorschläge war:

Das Einbringen von Feinsilbcr in die Bank behufs Kreierung vonBankogeld wird sistiert; nur die Belehnnng von Silberbarren ist auchfernerhin gestattet.

Zur direkten Fundierung eines Guthabens bei der Bank werden nurReichsgoldmünzen, Thaler oder Doppelthaler deutschen Gepräges zuge-lassen; daneben bis zu einem gewissen Maximalbetrag Gold in Barrenund Sorten.

Die Bank geht zur Rechnung nach Reichsmark über.

Alle Zahlungsverpflichtungen auf Mark Banko werden in Reichsmark