Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
206
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Siebentes Kapitel.

Das Mimzgeseiz vom 9. Juli 1873.

Nachdem mehr als ein Jahr seit der Publikation des Gesetzes, be-treffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, verflossen war, legte derReichskanzler am 21. Februar 1873 dem Bundesrat den Entwurf einesGesetzes, betreffend die Münzverfassung", vor.

Es handelte sich bei diesem Gesetz nicht mehr um die Feststellungder Grundlagen der deutschen Münzreform. Alle Punkte, über welchegroße prinzipielle Meinungsverschiedenheiten hätten entstehen können, warenin dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 bereits entschieden.

Es empfiehlt sich deshalb nicht, auch bei diesem Gesetz den Präsidial-Entwurf, die Verhandlungeil des Bundesrats und des Reichstags getrenntzu behandeln, zumal der Gesetzentwurf in seinen verschiedenen Stadiennur wenig Veränderungen zeigt

Das erste Reichsmünzgesetz hatte lediglich die Grundlagen zur Er-füllung der beiden Hauptforderungen, welche an die Mttnzreform gestelltwurden, gelegt.

Es hatte noch nicht an die Stelle der verschiedenen Landesmünz-susteme ein einheitliches Neichsmünzsvstem gesetzt, sondern es hatte nurzwei Reichsmünzen, das Zwauzigmarkstück und das Zehnmarkstück ge-schaffen. Diese beiden Münzen hatte es in den verschiedenen Landesinünz-systemen tarifiert; im übrigen hatte es jedoch das Bestehen der Landes-währungen nicht angetastet. Der Norden rechnete nach wie vor nachThalern, der Süden nach Gulden.

i Präsidialentwurf, Bundosratsvorlage und Gesetz sind nebeneinander gestellt inden Beiträgen S. 194216.