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Zahlungen in Silber wieder aufzunehmen. Andere schließlich glaubtensogar, der österreichische Gulden sei für den deutschen Mttnzumlauf eineunbedingte Notwendigkeit und zwar im Interesse unserer ausgedehntenHandelsbeziehungen mit der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Da der Unverstand sein ganzes Schwergewicht für das Zweimarkstückin die Wagschale legte, und da die Verständigen selbst geteilter Ansichtwaren, fand das Zweimarkstück in zweiter und dritter Lesung in nament-lichen Abstimmungen eine Majorität. Die Regierung, welche bis zumletzten Augenblick Widerstand leistete, wollte das Gesetz wegen diesesMünzstückes nicht fallen lassen. Aber der Bundesrat beeilte sich nicht,die Ausprägung von Zweimarkstücken anzuordnen. Erst als der öster-reichische Gulden im Deutscheil Reiche längst ausgerottet war, wurden imJahre 1876 die ersten Zweimarkstücke geschlagen.
Wichtiger als die Wahl der einzelnen Münzsorten war die Einrich-tung des gesamten Scheidemünzsnstems. Da die Scheidemünzenbei der Silberwährung innerhalb des gesamten Münzwesens einen wesent-lich kleineren Raum einnehmen und eine wesentlich unbedeutendere Rollespielen als bei einer Goldwährung, war eine Anlehnung an bisher vor-handene Bestimmungen ausgeschlossen. Dagegen gab das englische undauch das französische Scheidemünzwesen Anhaltspunkte.
Die Motive des dem Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes stelltenals Erfordernisse eines Silberuinlaufs bei einer Goldwährung folgendePunkte ans:
1. Unterwertige Ausprägung.
2. Beschränkte Zahlungskraft.
3. Kontingentierte Ausmünzung und Möglichkeit einer Einwechse-lung gegen Goldmünzen.
Dem ersten Punkt wurde entsprochen, indem beschlossen wurde, auseinem Pfund Feinsilber nicht 90 Mark, sondern 100 Mark zu prägen.Da aus einem Pfund Feingold 1395 Mark geprägt werden sollten, wardas Silber in den Scheidemünzen zu dem Gold in den Kurantmünzenin ein Wertverhältnis von 1 : 13,95 gesetzt. Gegenüber der bei demWährungswechsel angenommenen Relation von 1 : 15,5 bedeutete daseine Unterwertigkeit der Silberscheidemünzen von 10 Prozent.
Diese Unterwertigkeit war größer als die Unterwertigkeit der Silber-scheidemünzen in irgend einem andern Landes Der Münzgesetzentwurf
^ I» Frankreich wurden damals und werden heute noch die Silberscheidemünzengegenüber dem Silberkurantgeld, den vollhaltigen Fllnffrankenstücken, um 7,2 Prozent