Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Was schließlich die metallische Währungsgrundlage des deutschenGeldwesens anlangt, so hatte sich das Gesetz von 1871 darauf beschränkt,die Prägung von Silberkurantmünzen zu untersagen, ohne jedoch gleich-zeitig die Goldprägung für Private freizugeben. Das Gesetz von 1873gab im Prinzip die Goldprägung frei. Es ließ fernerhin nur eine kon-tingentierte Prägung voil unterwertigen Reichssilbermünzen mit beschränkterZahlungskraft zu. Nach der vorgesehenen Beseitigung der Lanöesmüuzenkonnten demnach im deutscheu Geldwesen Silbermünzen nur noch als Scheide-münzen existieren. Das Münzgesetz ordnete also das deutsche Münzwesendefinitiv im Sinne der reinen Goldwährung, und es stellte formell dieGoldwährung als Endziel der Münzreform auf, während das Gesetz von1871 allerdings nach den im Reichstag an ihm vorgenommeneu Ände-rungen nur noch formell die Frage ob Gold- ob Doppelwährungoffen gelassen hatte.

Damit waren die Hauptaufgaben der Münzreform erfüllt, soweitihre Erfüllung im Bereiche der Gesetzgebung lag. Es war jetzt an derVerwaltungsthätigkeit der Reichsregierung, die Reichswährnng und Gold-währung aus dem Gesetzbuche heraus zu wirklichem Leben zu führen.