Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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man an dem ersten Absatz des Artikels zu machen. Man fand, der fürdie Beseitigung der bisherigen Banknoten gestellte Termin (1. Januar1875) sei zu kurz; der Termin müsse mindestens bis zum 1. Januar18 76 hinausgeschobeu werden.

Für die Verlängerung des Termins machte Delbrttck später im Reichs-tag zwei Gründe geltend. Einmal einen Grund rein technischer Natur:die Neuherstelluug des Banknotenumlanfs in Deutschlands innerhalbder vom Reichstag gestellten Frist bei der verhältnismäßigen Beschränkungderjenigen Anstalten, welche sich mit der Verfertigung von Banknotenbeschäftigten und damit beauftragt werden konnten, nicht möglich. Aberaußerdem spreche für eine Hinausschiebung die Absicht, vor Ablauf derFrist das defiuitive Bankgesetz zustaude zu briugen.

Der Reichstag bemängelte die Gründe, aber er gab nach.

Weit schwieriger gestaltete sich die Einigung über den Teil desArtikels 18, der über das Staatspapiergeld Bestimmnngen traf.

Das vom Reichstag beabsichtigte Verbot des Staatspapiergeldes inAbschnitten unter 100 Mark ging zu sehr gegen die finanziellen Interessenfast sämtlicher Staaten, um nicht den lebhaftesten Widerspruch desBundesrates zu finden. Die ganze Existenzmöglichkeit namentlich desvon einzelnen Kleinstaaten im Übermaß ausgegebenen Papiergeldes, be-ruhte ja einzig und allein darauf, daß es in kleinen Abschnitte,? aus-gegeben war, die erfahruugsmäßig vom Umlauf viel zäher festgehaltenwerden als große Abschnitte. Ein Verbot der kleinen Abschnitte wäredeshalb für einen großen Teil des Staatspapiergeldes gleichbedeutend gewesenmit einer Einlösung seitens der Staaten, welche es ausgegeben hatten.

Man kann in diesen Thatsachen den Hauptgrund für deu energischenWiderstand des Bundesrates gegen den Beschluß des Reichstags in derStaatspapiergeldfrage sehen, ohne deshalb die weiteren Argumente, welcheseitens der Bundesratsbevollmächtigten im Reichstag selbst gelegentlichder dritten Lesung des Münzgesetzes vorgebracht wurden, lediglich fürVorwände zu halten, die bestimmt waren, die Hauptsache zu verdecken.

Delbrück sagte, die verbündeten Regierungen könnten sich mit demzweiten Absatz des Artikels 18 nicht einverstanden erklären, in Rücksichtauf dieInteressen des Verkehrs". Er sei der Meinung, daß es an sichinnerhalb verständiger Grenzen durchaus nicht unrichtig sei, ein Papier-geld in kleinen Abschnitten zuzulassen (z. B. für Postsendungen u. s. w.).

Das war, wie heute wohl jedermann auf Grund der Erfahruugen,

welche wir seither mit unserem Neichspapiergeld gemacht haben, zugeben

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