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Urheber darin auf das Gleiche hinaus, daß sie nicht die ganze Fragedefinitiv regeln, sondern sie nur in einer Weise in Angriff nehmenwollten, welche Reichsregierung und Bundesrat zu einer baldigen defini-tiven Regelung im eigensten Interesse notigen würde.
Delbrück machte den Versuch, den Reichstag zu bewegen, denBundesrat nicht vor ein solches Entweder — Oder zu stellen. Er sagte,es sei nicht unbedenklich, ein Schiff zu schwer zu beladen; es sei möglich,daß durch einen den Anträgen entsprechenden Schlußartikel das ganzeGesetz zum Falle komme. Er hätte aber leicht in schärferer und ein-drucksvollerer Weise für diesen Fall die Verantwortung dem Reichstagzuweisen und so auf die zweischneidige Natur der Waffe, welche mananzuwenden im Begriffe war, aufmerksam machen können. Aber Delbrück selbst stand ja im Gruude genommen auf der Seite derjenigen, welcheeine Reform des Papierumlaufs verlangten. Das Reichskanzleramt warin den Hauptpunkten dieser Frage gleicher Meinung wie die Majoritätdes Reichstags: Beseitigung des Staatspapiergeldes und der kleinenBanknoten, Errichtung einer Reichsbank, das waren ebenso sehr die Zieledes Reichskanzleramtes wie der führenden Mitglieder des Reichstags.
Nach langen Verhandlungen wurde im Reichstag mit großer Mehr-heit ein Artikel 18 in folgender Fassung angenommen:
„Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesratesund zwar spätestens aus 1. Januar 1875 festzusetzenden Termin sindsämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzu-ziehen. Von diesem Termin an dürfen nur solche Banknoten, welcheauf Neichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten,im Umlauf bleiben oder ausgegeben werden."
„Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeld und fürdie bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine."
Damit schloß die zweite Lesung, und das ganze Münzgesetz kam nunmit dem angehängten Artikel 18 vor den Bundesrat.
Mit Leichtigkeit einigte sich die Mehrheit der verbündeten Regierungen,den ersten Absatz des Artikels 18, der lediglich die Banknoten betraf,für annehmbar zu erklären. Camphausen konnte sich darauf berufen,daß er schon vor Monaten als preußischer Finanzminister den Antraggestellt habe, die Banknoten in Abschnitten unter 100 Mark zu beseitigen.Auch die übrigen wichtigen Einzelstaaten hatten weder Anlaß noch Lust,einer solchen Bestimmung entgegenzutreten. Nur eine Ausstellung hatte