Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
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Man mißtraute deshalb einerseits dein guten Willen der Einzel-regiernngen, andererseits hielt man den offenkundigen guten Willeneinzelner Personen innerhalb der Reichsregierung nicht für stark genug,um aus eigener Kraft alle Hindernisse überwinden zn können.

Diejenige Gruppe des Reichstags, welche mit Eifer, Geschick undErfolg an der vernünftigen Gestaltung der Münzgesetze mitgewirkt hatte,war nun keineswegs gesonnen, in Rücksicht auf sachliche Meinungs-verschiedenheiten von Ministern und vortragenden Räten, noch wenigerin Rücksicht auf die finanziellen Interessen einzelner Bundesstaaten, eineunbedingt notwendige Reform ins Ungewisse hinausschieben zu lassen.Diese Parlamentarier waren vielmehr entschlossen, auf das Reichs-kanzleramt und die Einzelregierungen jeden möglichen und zulässigenDruck auszuüben, um eine schleunige und annehmbare Lösung der Fragedes Papierumlaufs zu erzwingen.

Die gelindeste Forin der Pression, welche einem Parlament gegenüberder Regierung zu Gebote steht, ist die der Resolution. Der Reichs-tag hatte diese Form in Rücksicht auf die Papiergeld- und Bankreformbereits bei der Beratung des Gesetzes, betreffend die Ausprägung vonReichsgoldmünzen angewendet, ohne einen Erfolg zu erzielen. Jetzt, beider Beratung des Münzgesetzes, wurdeu von mehreren Seiten Anträge ein-gebracht, welche über das Staatspapiergeld und die Banknoten einschneidendeBestimmungen trafen, und welche als 18ter Artikel dem von der Regierungvorgelegten Münzgesetz angehängt werden sollten. Dadurch wollte manden Bundesrat zwingen, entweder das Münzgesetz mit diesen der Papier-geld- und Bankreform vorgreifenden Bestimmungen anzunehmen, oderdas ganze Münzgesetz abzulehnen. Natürlich rechnete man darauf, daßder Bundesrat, vor eine solche folgenschwere Entscheidung gestellt, liebersich zu einer baldigen den Wünschen des Reichstags entsprechendenReform des Papierumlaufs entschließen werde, als daß er die Ver-antwortung für ein Scheitern des Münzgesetzes tragen wolle.

Die Anträge aus der Mitte des Reichtags kamen allerdingsnicht miteinander überein. Die einen wollten das Staatspapiergeldüberhaupt beseitigen, und zwar schon bis 1. Januar 1874; die andernhielten nur ein Staatspapiergeld der Einzelstaaten für bedenklich, wolltenaber ein Neichspapiergeld in mäßigem Umfang zulassen; wieder anderewollten zunächst mir die Papiergeld- und Banknotenabschnitte unter100 Mark beseitigen. Aber alle Anträge kamen in der Intention ihrer

Helsssrich, Geschichte der Geldreform. 16