Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
245
Einzelbild herunterladen
 

245

Neben dem offen ausgesprochenen Wunsch nach einer gleichzeitigenRegelung des Papiergeld- und Bankwesens mag zu der ablehnendenHaltung der bayerischen Regierung gegenüber Camphausens Plänen derUmstand mitgewirkt haben, daß in der bayerischen Bevölkerung die Ab-schaffung des Landespapiergeldes zu Gunsten eines Reichspapiergeldeswenig Beifall erwarten durfte. Auch der bayerische» Regierung selbstwäre es wohl am liebsten gewesen, sie hätte ihr Papiergeld in irgendeiner Form erhalten können.

Unter diesen Verhältnissen fand das bayerische Kabinett den vomReichstag formulierten Artikel 18, welcher das Staatspapiergeld bestehenließ und nur die kleinen Abschnitte untersagte, annehmbarer, als alle aufdie Schaffung eines Reichspapiergeldes hinzielenden Vorschläge. Dasein Papiergeld zum größereu Teil aus Zetteln zu 50 Guldeu bestand,wurde es ohnehin durch das Verbot der kleinen Abschnitte verhältnis-mäßig wenig getroffen.

Eine Einigung war bis zur dritten Lesung des Münzgesetzes nichtzu erzielen. So begnügte man sich damit, Eamphausen den Auftrag zugeben, formulierte Vorschläge auszuarbeiten. Dem Reichstag sollte beider dritten Lesung die ablehnende Haltung des Bundesrats mitgeteiltwerden, mit dem Hinzufügen, daß sich der Bundesrat mit der Regelungder Papiergeldfrage beschäftige.

Als am 8. Mai die dritte Lesung des Münzgesetzes begann, warCamphausen mit sich über die Grundzüge des Papiergeld-Gesetzentwurfs,desseu Ausarbeitung ihm aufgetragen war, völlig im Reinen.

Die Grundzüge waren:

1. An Stelle des Papiergeldes der Einzelstaaten tritt ein Neichs-papiergeld im Betrag von etwa einem Thaler pro Kopf der Reichs-bevölkeruug.

2. Dieses Reichspapiergeld wird auf die Einzelstaaten nach Maß-gabe ihrer Bevölkerung verteilt.

3. Die Einzelstaaten haben ihr Papiergeld spätestens bis zum1. Juli 1875 außer Kurs zu setzen und thunlichst schnell einzuziehen.

Wenn man das Landespapiergeld durch ein NeichSpapiergeld ersetzenwollte, so konnte man die Frage kaum einfacher lösen. Nur eine Be-stimmung war dann nicht unbedingt geboten: warum soll das Reichs-papiergeld auf die Einzelstaaten verteilt werden, warnm soll es nichtvielmehr dem Reich selbst zu gute kommen? Wollte man wirklich ein