Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Neichspapiergeld, so war es doch nur logisch und konsequent, auch diefinanziellen Vorteile des Reichspapiergeldes dem Reiche zu gute kommenzu lassen.

Aber Camvhausen war preußischer Finanzminister und hinreichendRealpolitiker, um die rein logische Konsequenz hin und wieder zu Gunstenpraktischer Gesichtspunkte außer acht zu lassen. Wenn der Staat Preußensein Staatspapiergeld einziehen mußte, dann war es für ihn eine großeErleichterung, wenn er die dazu erforderlichen Mittel nicht in Bar ausder Staatskasse zu entnehmen genötigt war, sondern wenn er die Ein-lösung vermittelst des ihm vom Reiche überwiesenen Reichspapiergeldesbesorgen konnte. Speciell bei Preußen lagen die Verhältnisse so, daßbei einer mäßigen Ausgabe von Reichspapiergeld von etwa 1 Thalerpro Kopf der Bevölkerung und eine solche Bemessung schwebte Camp-hausen vor der Betrag des ans Preußen fallenden Anteils an Reichs-papiergeld nicht mir den von Preußen einzuziehenden Betrag an Staats-papiergeld ausglich, sondern diesen sogar überflieg; denn Preußen hattenur etwa °/'o Thaler pro Kopf an Staatspapiergeld in Umlauf. Diepreußischen Finanzen standen sich also bei der von Camphausen geplantenRegelung vorzüglich.

Bei den meisten anderen Staaten war das Verhältnis jedoch einganz anderes. Sachsen z. B. hatte einen Umlauf von Staatspapiergeld,der 4^/25 Thaler pro Kopf seiner Bevölkerung betrug. Bayern hatte gegen 3 Thaler pro Kopf im Umlauf. Bei vielen anderen Staatenwaren die Verhältnisse ähnliche, bei den Kleinstaaten sogar ganz erheb-lich schlimmer. Nach dem Camphausenschen Entwurf waren alle dieseStaaten genötigt, behufs der Einziehung ihres Papiergeldes erheblichefinanzielle Aufwendungen zu macheu.

Nun mag man das ganz in Ordnung finden. Man kann sagen,die Ausgabe von Staatspapiergeld bedeutet ein unverzinsliches Anlehen.Daß die Einzelstaaten bisher die Vorteile eines solchen unverzinslichenAnlehens genossen hatten, gab ihnen keinen Anspruch auf einen weiterenGennß desselben. Wenn es das Reichsinteresse erforderte, mußten siediese Schulden zurückzahlen oder sie in verzinsliche Anlehen verwandeln.

Dieses Verlangen war durchaus gerechtfertigt; fo gut gerechtfertigt,daß die Einzelregierungen im Prinzip nichts dagegen vorzubringen wußten.Aber sie wiesen darauf hin, daß ihnen eine plötzliche Regulierung indieser Art große und unvorhergesehene finanzielle Schwierigkeiten machenmüsse, und sie stellten an das Reich das Verlangen, ihnen, wenn nicht