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war, kam völlig außer Frage, trotz Bisniarcks Rat, lieber Bayern zuWillen zu sein.
Am liebsten hätte man im Reichstag fast allgemein die völlige Ab-schaffung jedes Staatspapiergeldes gesehen. Aber neben den Doktrinären,welche durchaus gegen jedes Papiergeld waren, standen Leute, welchees verstanden zur richtigen Zeit die richtigen Konzessionen zu machen.Diese sahen ein, daß ohne ein Reichspapiergeld eine Einigung in derschwebenden Frage unmöglich war, daß also ein hartnäckiges Festhaltenan der Gegnerschaft gegen jedes Papiergeld zur Zeit nicht nur dieOrdnung der Papiergeldfrage unmöglich gemacht hätte, sondern auchdas Münzgesetz hätte scheitern lassen. Sie erkannten ferner, daß eineinheitliches Reichspapiergeld gegenüber dem Landespapiergeld von21 Staaten einen großen Fortschritt bedeute, zumal damit eine Ver-ringerung des ganzen Papierumlaufes Hand in Hand gehen sollte.
Aus solchen Erwägungen ging ein Antrag Bambergers hervor,welcher folgende Bestimmungen über das Staatspapiergeld traf:
„Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld istspätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens sechsMonate vor diesem Termine öffentlich aufzurufen. Dagegen wird nachMaßgabe eines zu erlassenden Reichsgesetzes eine Ausgabe von Reichs-papiergeld stattfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe undden Umlauf des Reichspapiergeldes, sowie über die den einzelnenBundesstaaten zum Zwecke der Einziehung ihres Papiergeldes zu ge-währenden Erleichterungen die näheren Bestimmungen treffen."
Im Reichstage erläuterte Bamberger seinen Antrag folgendermaßen:
Der neue Artikel 18 enthalte die absolute Bestimmung, daß dasStaatspapiergeld eingezogen werden müsse. Er spreche ferner von Er-leichterungen, welche den Einzelstaaten zu diesem Zwecke zu gewährenseien; „es ist," fuhr er fort, „als eine dieser Erleichterungen angedeutetdie Ausgabe vou Reichspapiergeld, welche zwar noch iu einem anderenSinne als nötig und nützlich gefaßt werden kann, welche aber hier nochzunächst entsprungen ist aus dem Gedanken, daß sie eines der Er-leichterungsmittel bieten kann. Dieser Gedanke wäre wohl meinen HerrenMitantragstellern und mir nicht gekommen, wenn wir nicht die Gesetzes-vorlage gekannt hätten, mit welcher die verbündeten Regierungen sichbisher beschäftigt haben. Er ist einfach daraus entsprungen, daß wiruns, als wir noch nicht wußten, daß diese Vorlage nicht zu einemGesetzentwurf reif würde, in uns darüber schlüssig zu machen hatten, ob