Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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wir die bewußte Vorlage mit Modifikationen zwar, aber doch mit demGrundgedanken einer beschränkten Reichspapiergeldemission schließlichacceptieren würden oder nicht." Er sei zwar im Prinzip gegen Reichs-papiergeld; aber er mache eine praktisch unschädliche Konzession, um dasMünzgesetz vor einem schmählichen Untergang zu retten. Der wahreSinn des Artikels 18, wie er gewesen sei und wie er jetzt vorgeschlagenwerde, sei einzig und allein,daß ein unwiderstehliches Compelleexistiert, auf daß uns ein Bank- und ein Papiergeldgesetz vorgelegtwerde."

Da der Bundesrat keine Gelegenheit gehabt hatte, zu dem neuenAntrage Stellung zu nehmen, konnte Delbrück nur als seine persönlicheÜberzeugung äußern, daß die verbündeten Regierungen dem Antrag zu-stimmen würden; denn der neue Artikel 18 enthalte ja nur ein Prinzip,über welches die verbündeten Regiernngen in ihrer überwiegenden Mehr-heit einig gewesen seien.

Es wurden zwar aus der Mitte des Hauses Einwendungen gegenden Antrag gemacht. Es wnrde als verkehrt bezeichnet, daß wohl derabsolute Wegfall des Staatspapiergeldes dekretiert werde, während dienäheren Bestimmungen über das zukünftige Reichspapiergeld in derSchwebe blieben; namentlich, so wurde ausgeführt, ständen sich die ver-bündeten Regierungen unter diesen Verhältnissen sehr schlecht, denn sieseien unbedingt darauf angewiesen, daß ein Reichsgesetz über das Papier-geld spätestens bis zum 1. Juli 1875, dem Termin für die Aufrufungdes Laudespapiergeldes, zu stände käme. Aber auf der andern Seitefand mau gerade darin einen Vorzug des Antrags. Es lag ja in derAbsicht, die verbündeten Regierungen zu einer möglichst raschen Einigungin der Papiergeld- und Bankfrage zu veranlassen.

Der neue Artikel 18 wurde vom Reichstag mit großer Mehrheitgutgeheißen, und das Münzgesetz gelangte in der Fassung der drittenLesung an den Bundesrat zur definitiven Beschlußfassung.

Auch der neue Reichstagsbeschluß über das Papiergeld fand dortkeine allzufreudige Aufnahme. Aber Delbrück fetzte alles daran, um dieZustimmung des Bundesrats zu dem Artikel zu erlangen. Bei seinenBemühungen kam ihm sehr zu statten, daß der Reichstag inzwischenbei der zweiten Lesung des Gesetzes über die Verteilung des Restbetragsder französischen Kontribution in der That den Antrag Laskers an-genommen hatte, nach welchem die Verteilung erst nach der Ordnung

Helsserich, Geschichte der Geldreform. 17