Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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der Papiergeldfrage erfolgen sollte. Dieser Beschluß war sämtlichenEinzelstaaten sehr unangenehm. Delbrück konnte nun den Bevoll-mächtigten mitteilen, die Beseitigung dieses Zusatzes sei voraussichtlichohne Schwierigkeiten durchzusetzen, falls der Bundesrat sich zur Annahmedes Mttnzgesetzes mit dem neuen Art. 18 entschließen würde.

Die überwiegende Mehrzahl der Einzelstaaten zeigte sich geneigt, demMünzgesetz in der Fassung der dritten Lesung zuzustimmen, aber fastalle knüpften ihre Zustimmung an die Bedingung, daß der Reichstag indritter Lesung des Gesetzentwurfs über die Verteilung der Kontributions-gelder von dem Antrag Lasker Abstand nehme. Delbrück machte demReichstag davon Mitteilung, und der Antrag Lasker wurde nunmehrals überflüssig zurückgezogen.

Daraufhin nahm der Bundesrat das Münzgesetz in definitiver Ab-stimmung an. Nur Sachsen stimmte dagegen. Die Fassung desneueu Artikels 18 ließ es uach Ansicht der sächsische» Regierung an derSicherheit fehlen, daß bei dem definitiven Papiergeldgesetz genügendeErleichterungen für die Einzelstaaten geschaffeil würden.

So war nach manchen Fährlichkeiten das Münzgesetz glücklich inden sicheren Hafen gebracht. Am 9. Juli 1873 wurde es publiziert.

Die Papiergeldfrage war durch seinen Schlußartikel in einer Weisein Angriff genommen, welche ihre baldige und endgültige Erledigunggerade für die Einzelstaaten zu einer gebieterischen Notwendigkeit machte.

Zweiter Abschnitt.

Das Gesetz, betreffend die Ausgabe voll Reichskassenscheinen, vom

30. April 1874.

Der Verlauf, welchen die Bundesratsverhandlungen über die Ord-nung des Papiergeldwesens im Mai und Juni 1873 genommen hatten,machte es dem Reichskanzleramt zur Pflicht, gleichzeitig mit einem Papier-geld- und ei nein Bankgesetzentwurf an den Bnndesrat heranzutreten.Wir brauchen uns nur zu erinnern, daß der Inhalt des aus dem sächsischenVorschlage hervorgegangenen Entwurfes der 'Zustimmung des Bundes-rates unbedingt sicher war, und daß die Abstimmung über diesen Ent-wurf uur deshalb ausgesetzt worden war, weil Bayern im Verein mitHessen auf der gleichzeitigen Regelung der Papiergeldfrage bestand.Bismarck selbst hatte, als er am 21. Juni im Bundesrat die Vertagungdes Papiergeld-Gesetzeutwurfes verlangte, darauf hingewiesen, daß diese