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durch ein definitives Vankgesetz kaum erleichtert werden konnte, da manvöllig darüber einig war, auch in Zukunft keine Noten unter 1W Markzuzulassen. Diejenigen Einzelstaaten, welche an dem Geschäftsgewinnvon Banken, denen eine sehr ausgedehnte oder gar unbeschränkte Noten-ausgabe gestattet war, beteiligt waren, konnten ohnedies von dein defini-tiven Bankgesetz mir weitere Einschränkungen erwarten, hatten also eben-falls nicht den mindesten Anlaß, die Bankgesetzgebung zu beschleunigen.Nur diejenigen Staaten, welche — wie z. B. Bayern — in der Kon-zessioniernng von Notenbanken bisher eine fast übergroße Zurückhaltunggezeigt hatten, mußten dringend die endgültige Regelung der Bankfragewünschen.
Die Absicht, welche der Reichstag mit dem Artikel 18 des Münz-gesetzes verfolgte, für die verbündeten Regierungen einen unwiderstehlichenAntrieb zur Vorlegung eines Papiergeld- und Bankgesetzes zu schaffen,war also vollkommen nur hinsichtlich des Papiergeldes erreicht, nicht aberhinsichtlich der Banknoten.
Nichtsdestoweniger darf man wohl annehmen, daß die Bankfrageseitens der Neichsrcgierung auch ohne die dringende Nötiguug, wie siehinsichtlich der Papiergeldfrage bestand, mit dem gleichen Eifer wie jenebehandelt worden wäre, nnd daß, entsprechend den Wünschen der meistenEinzelstaaten und dem Verlangen des Reichstags, eine gleichzeitige Be-handlung beider Fragen — soweit es auf das Reichskanzleramt ankam —ermöglicht worden wäre.
Aber das alte Hindernis, welches der Lösung der Bankfrage vonallem Anfang an entgegenstand, verhinderte immer noch jeden Fortschrittin dieser Angelegenheit. Die Meinungsverschiedenheit zwischen demReichskanzleramt und dem preußischen Finanzminister über die Verwand-lung der Preußischen Bank in eine Reichsbank bestand in der altenSchärfe fort. Für einen Bankgesetzentwurf mit der Reichsbank war dieZustimmung Camphausens nicht zu erlangen, oder höchstens unter Be-dingungen, welche die geplante Gründung so gut wie unmöglich machenmußten. Ohne die Zustimmung Camphausens wollte Bismarck dem Bundes-rat keinen Entwurf vorlegen. Andererseits konnten sich Delbrück undMichaelis nicht entschließen, einen Entwurf ohne die Reichsbank in Vorschlagzu bringen. Camphausen selbst zeigte keine Lust, eiueu seinen Intentionenentsprechenden Entwurf im preußischen Finanzministerium auszuarbeiten,und wenn er in der Öffentlichkeit, wo man über den Stand der Frageim allgemeinen richtig unterrichtet war, wegen seines Widerstandes gegen