Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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eine gebieterische Notwendigkeit geworden; die öffentliche Meinung, derReichstag und die Einzelregierungen drängten das Reichskanzleramtmit der größten Ungeduld, lind Delbrück selbst war dein Bundesratgegenüber durch das Versprecheu gebunden, er werde so frühzeitig einenBankgesetz-Entwurf vorlegen, daß die Beratungen darüber bis zum Be-ginn der Herbstsession des Reichstags erledigt sein könnten.

Von der Reichsbankfrage abgesehen, war das schwierige Problemzu lösen, wie sich die Achtung vor denwohlerworbenen Rechten" derbestehenden Notenbanken mit einer durchgreifenden Reform des Bank-wesens vereinigen lasse.

Ohne Beseitigung eines Teiles dieser Privilegien war eine nurhalbwegs durchgreifende Bankreform gänzlich ausgeschlossen. Einezwangsweise Aufhebung dieser Privilegien galt als juristisch durchaus un-zulässig. Die Banken durch Entschädigungen zum Aufgeben ihrer Rechtezu bewegen, dagegen sträubte sich ebenso sehr die den Banken nicht geradewohlwollende öffentliche Meinung, wie der fiskalische Geist eines Camp-Hausen, Zwar gab es Leute, welche einen einfachen Ausweg aus diesemDilemma gefunden hatten: die Notenprivilegien der Banken seien durchden Währungswechsel hinfällig geworden, denn die Banken feien nurzur Ausgabe von Noten, die auf die alten Münzen der Silberwährunglauteten, berechtigt^. Auch Camphausen macht sich dieses Argumentgelegentlich einmal zu eigen, indem er.hei den Verhandlungen über denArt. 18 des Münzgesetzes ausführte, es entstehe für das Reich die Frage,ob das Reich zulassen will, daß die auf Silberwährung ausgestelltenNoten ohne weiteres und in beliebigen Appoints auf die Goldwährungübertragen werdeu, und ich möchte meinerseits glauben, daß nicht inwohlerworbene Rechte eingegriffen wird, wenn in dieser Beziehung eineBestimmung getroffen wird."

Von diesem Standpunkt aus war die Lösung der kompliziertenRechtsfrage allerdings ein Kinderspiel.

Aber diese Auffassung wurde nicht ernst genommen, wahrscheinlichnicht einmal von denen, welche ihr Ausdruck gaben. Sie sollte vielleichtnur die Bedeutung eines Schreckschusses für die Privatnotenbankenhaben. Es konnte ja niemand im Ernste daran denken, den Grundsatzder rechtlichen Kontinuität des Geldes, der für alle Modalitäten desÜbergangs zur Goldwährung maßgebend gewesen war, hier ausOpvortunitätsgründen in Frage zn stellen.

l Geffcken, Das Deutsche Reich und die Bankfrage. 1873. S. 71.