Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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der Stellung der Reichsbank zu den anderen Notenbanken und der Aus-einandersetzung mit Preußen sehe der vorliegende Entwurf von einerReichsbank ab.

Man konnte aus diesen Sätzen eine Aufforderung heraushören, dieseschwierigen Fragen zu lösen, und die Andeutung, daß, wenn der Reichs-tag nur ernstlich wolle, die Reichsbank gesichert sei.

Die bedeutendste Rede des Tages hielt Bamberger.

Seine Ausführungen hatten hauptsächlich den Zweck, nachzuweisen,daß eine Reichsbank im Interesse der Durchführung und Erhaltung derGoldwährung und zum Zweck der Überwachung des gesamten Geld-verkehrs des Reichs eine unbedingte Notwendigkeit sei. Namentlich,betonte er, sei es die wichtigste Aufgabe der künftigen Reichsbank,der Vermittler zwischen der Münzprägung des Landes und dem Ankaufvon Gold zu sein". In geschickter Weise zeigte er zur Unterstützungdieses Gedankens auf die erfolgreiche Hülfeleistung, welche die Bank vonFrankreich der Republik bei der Milliardenzahlung gewährt hatte, undwelcher es gelungen war, nach Erledigung dieser Zahlungen aus allenLändern sofort wieder Gold herbeizuziehen.

Deshalb kein Bankgesetz ohne Reichsbank!

Alles übrige in dem Entwurf behandelte er mehr oder weniger alsNebensache. Weder mit der indirekten Kontingentierung, noch mit demgegenüber den Banken angewandten Svstem des freiwilligen Zwangs er-klärte er sich einverstanden. Die Reichsbank werde durch eine Kontrolleder Geschäftsgebarung und des Notenumlaufs und durch eventuelleRepressalien die durch den Entwurf bekämpften Mißstände viel wirksamerbeseitigen, als alle Kontingentierung und all die feingesponnenen Netze,welche der Gesetzentwurf über die Banken werfen wolle.

Scharf bekämpfte er den Geist, aus welchem der Entwurf hervor-gegangen sei, und zwar in doppelter Beziehung, als bureaukratisch undals partikularistisch.

In nicht ausgesprochener, aber deutlicher Anspielung auf Camp-hansen rühmte er die Verdienste, die sich Thiers in der schwierigstenZeit um die französischen Finanzen erworben, und zwar vermöge zweierEigenschaften. Thiers habe es verstanden, nicht am unrechten Ort zuknausern nnd die Geschäftswelt durch Gewährung eines legitimen Ge-winnes sich für die Durchführung staatlicher Finanzoperationen dienstbarzu machen; und ferner habe er es verstanden,sich nicht einzuschließenin die Schranken seiner administrativen Einsicht, sondern von denen,