das freie Prägerecht für Gold, das wesentlichste Erfordernis der Gold-währung, abgerungen; durch den Reichstag ist das freie Prägerecht durchdie Verpflichtung der Reichsbank zum Goldankaus in sachgemäßer Weiseergänzt worden; dem Reichstag schließlich hat die Reichsbank ihr Daseinzu verdanken.
Mit Stolz konnte damals Bamberger schreiben:
„Der Parlamentarismus ist am Ende doch nicht jenes fünfte Radam Wagen, als welches eine wohlfeile Kritik ihn zu verspotten beliebt^."
! Embryologie des Bankgesetzes. S. 122.