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gekommen, obwohl die gesetzgebenden Körperschaften in jener ersten Zeitdes neuen Reiches mit großen organisatorischen Aufgaben anderer Artstark belastet waren; obwohl gerade die Gesetzgebung über das Münz -und Bankwesen ganz besondere Anforderungen an die Sachkenntnis derGesetzgeber stellte und eine eingehende Beschäftigung mit Materien ver-langte, die dem größten Teil der Politiker ferne liegen; obwohl derpolitischen Regelung der Frage in dem Interesse der Einzelstaaten undbesonders in dem zähen preußischen Partikularismus Camphauseus großeSchwierigkeiten entgegenstanden; obwohl schließlich in rein sachlicher Be-ziehung ebenso wirtschaftliche Grundsätze wie Zweckmäßigkeitsgründe sichin vielen Punkten schroff gegenüberstanden.
Wenn allen diesen Hindernissen zum Trotz die Reformgesetzgebungin jener kurzen Zeit durchgeführt wurde, so lag das einmal an wichtigenUmständen, die der Förderung des Werkes sehr günstig waren undmanche der vielen Schwierigkeiten von vornherein aufwogen. Namentlichwurde die eigentliche Münzgesetzgebnng durch solche glücklichen Verhält-nisse sehr gefördert, vor allen: durch die Thatsache , daß die Überzeugungvon der Notwendigkeit des Übergangs zur Goldwährung so allgemeinwar, daß über diese Grundfrage kein ernster Streit auszufechten war;ferner durch deu weiteren Umstand, daß die schwierigste Frage desWährungswechsels, die Relationsfrage, durch die Lage der praktischenVerhältnisse mit einer förmlich zwingenden Kraft entschieden war.
Das größte Verdienst an der raschen und — wie wir hier wohl vor-greifend bemerken dürften — verhältnismäßig glücklichen Erledigung desganzen Werkes fällt jedoch der Sachkenntnis, dem parlamentarischen Ge-schick uud der unermüdlichen selbstlosen Thätigkeit jener Männer zu,welche in der Reichsregierung, im Bundesrat und im Reichstag denReichsgedanken gegenüber partikularistischen Bestrebnngen, gesunde wirt-schaftliche Grundsätze gegenüber der Unwissenheit und Verkehrtheit ver-traten. Namentlich ist das Verdienst des Reichstags uud der Männer,deren Führung seine Mehrheit sich anvertraute, nicht hoch genug anzu-schlagen. Die bis zur Unmöglichkeit partiknlaristische Verfassung, welcheder Bnndesrat dem deutschen Münzwesen in dem ersten Münzgesetz gebenwollte, ist durch den Reichstag beseitigt und durch ein immer noch nichteinwandfreies, aber erträgliches Kompromiß ersetzt worden. Der Reichs-tag hat durch Einstelluug der Silberprägung den ersten wirksamen Schrittzu der auch von der Reichsregieruug und dem Bundesrat erstrebten Gold-währung gethan; der Reichstag hat nach schweren Kämpfen der Regierung