Silberzirkulation occupieren lassen. Das war damals die allgemeineAnsicht.
Als nun die Herabsetzung des Silberpreises der Berliner Münzebis auf 29 Thaler 23 Silbergroschen pro Pfund Feinsilber den Zuflußvon Silber nicht hemmte, wurde eine wirksamere Verteidigungsmaßregelergriffen: Die Berliner Münze gab vom 3. Juli 1871 ab nicht mehrihren Silberpreis bekannt und verweigerte den Ankauf des ihr angebotenenNohsilbers.
Damit war aber nicht nur einem weiteren Anwachsen des Silber-umlaufs vorgebeugt, sondern gleichzeitig war der erste wichtige Schrittzum Währungswechsel gethan: bei der geringen Leistungsfähigkeit derübrigen deutschen Münzstätten bedeutete die Maßregel der Berliner Münzedie Aufhebung der bisherigen freien Silberprägung und damit die Preis-gabe der offenen Silberwährung, bei welcher der Wert des Geldes anden Silberwert gebunden ist.
Diese wichtige Entscheidung wurde getroffen, ehe eine Verständigungauch nur über den Entwurf eines provisorischen Münzgesetzes stattgefundenhatte.
Auch die Zahlungen auf die franzosische Kriegskosten-Entschädigunghatten kaum begonnen. Während des Juni waren nur die 125 MillionenFrancs an die Neichsregierung übertragen worden, welche nach demFrankfurter Frieden in Noten der Bank von Frankreich gezahlt werdendurften.
Die im Juli beginnenden Übertragungen anderer Zahlungsmittelnötigten die Reichsregierung bald zu einer neuen der Feststellung desGeldreformplanes vorgreifenden Maßregel.
Frankreich zahlte die fünf Milliarden nur zu einem geringen Teilin barem Metallgeld, im ganzen etwa 640 Millionen Francs ^. DieZahlungsmittel bestanden zum weitaus größten Teil aus Wechseln undBankanweisungen. Dabei waren Wechsel auf Frankreich als Zahlungs-mittel nicht zugelassen.
Frankreich verschaffte sich die gewaltige Summe von Forderungenauf das Ausland, teilweise indem es über einen Teil seiner Guthabenim Ausland durch Trassierungen verfügte, teilweise indem es Wert-papiere aus seinem bisherigen Besitze an das Ausland abgab und indem
' Siehe Beiträge Tabellen S. 236.