Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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1871 in London angekaufte Goldmenge mag sich auf etwa 7 Millionen F^ 140 Millionen Mark belaufen habend Dazu kamen die von Frank-reich in Zahlung gegebenen Goldmünzen. Der ganze Betrag von Gold-geld, welcher mit den ersten zwei Milliarden, deren Zahlung AnfangMärz 1872 beendigt wurde, einging, belief sich auf etwas über 109 Mil-lionen Francs ^ 87V2 Millionen Mark. Da von den 2 Milliarden imJahre 1871 1^2 Milliarden gezahlt wurden ^, kann man annehmen, daßbis zum Schluß des Jahres 1871 etwa 60 Millionen Mark in Gold-münzen an die Reichsregierung übertragen worden sind. Im ganzenbesaß also die Reichsregierung am Ende des Jahres 1871 einen Gold-bestand im Wert von etwa 200 Millionen Mark, also einen ganz an-sehnlichen Prägevorrat für den Beginn der Goldausmünzuugen.

Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 änderte die merkwürdigeLage, in welche das deutsche Geldwesen durch die Einstellung der Silber-ankäufe seitens der Berliner Münze geraten war.

Das Gesetz verfügte endgültig die Einstellung der Silberprägung:es ordnete die Ausprägung von Reichsgoldmllnzen an, allerdings ohnedie Goldprägung freizugeben und ohue deu regelmäßigen Goldankaufseitens der Münzstätten einznführen; es schrieb die Einziehung derLandesgoldmünzen vor und gab der Reichsregierung die Ermächtigungzur Einziehung von Landessilbermünzen. In ihrer Gesamtheit warendiese Anordnungen der Ausfluß der vom Reichstag herbeigeführten undvon der Reichsregierung gebilligten Entscheidung, daß als Grundlagedes neuen deutschen Münzsystems nur die reiue Goldwährung an-zusehen sei.

Die Bestimmungen des Gesetzes gewährten der Reichsregiernng einenweiten Spielraum für eine durchgreifende Thätigkeit. Sie verschafftenihr die ganze Bewegungsfreiheit, welche vor dem Erlaß der Bestimmungenüber die Silbermünzen des neuen Systems und über die formelle Außer-kurssetzung der Landesmttnzen überhaupt gewährt werden konnte.

Wie benutzte die Reichsregierung diese weitgehenden Vollmachten?

1 Vgl. Beiträge S. 258.

2 Auf diese IV- Milliarden wurden allerdings die 326 Millionen Franks Ent-schädigung für die elsaß -lothringischen Bahnen angerechnet.