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gehen. Da für den 1. Januar 1876 die Proklamation der Reichswährungin Aussicht genommen wurde, mußten die nicht in das Marksystem passen-den Silbermünzen nunmehr außer Kurs gesetzt und eingelöst werden. Estraf sich glücklich, daß von der Mitte des Jahres 1875 an der Silber-preis, welcher inzwischen auf 55^/s ä gesunken war, sich wieder etwaserholte und zeitweise sogar bis auf 57 6 und darüber stieg. Das ver-anlaßte die Reichsregierung, die seit dem Beginn des Jahres 1875 unter-brochenen Silberverkäuse wieder aufzunehmen, allerdings vorläufig nurin geringem Umfang.
Im ganzen gelangten während des zweiten Halbjahrs 1875 fürmehr als 150 Millionen Mark an Landessilbermünzen zur Einziehung,während die gleichzeitigen Ausprägungen von Reichssilbermünzen sich nuraus 54V-- Millionen Mark beliefen.
Während die durch die Verminderung der Papier - und Silber-zirkulation bewirkte Knappheit von flüssigen Mitteln die Zinssätze steigerte,die Wechselkurse für Deutschland günstig gestaltete und dadurch den Gold-abfluß unterbrach, wurden gleichzeitig Maßregeln getroffen, durch welcheeiumal der Goldzufluß im Wege des freien Verkehrs erleichtert und fernerfür die Zukunft die nachteilige Einwirkung ungünstiger Edelmetallbewe-gungen auf die Festigkeit der deutschen Valuta aufgehoben oder mindestensabgeschwächt wurde. Diese Maßregeln waren die Freigabe der Gold-prägung gegen eine Prägegebühr von 3 Mark pro Pfuud fein ^; fernerder Beginn des Ankaufs von Gold, zu 1392 Mark pro Pfund fein, seitensder Preußischen Bank (im August 1875); schließlich die Aufnahme derZahlungen in Gold seitens der Preußischen Bank (im Jnli 1875)2.
Die letztere Maßregel, welche auf Veranlassung des Neichskanzler-amtes erfolgte 6, war für die ganze Entwickelung des deutschen Geldwesensvon entscheidender Wichtigkeit. Solange die Preußische Bank und späterhindie Rejchsbank auf Verlangen in Gold zahlte — und das ist ohne Unter-brechung auch unter den schwierigsten Verhältnissen bis zum heutigen Tagegeschehen —, solange war die absolute Sicherheit, für deutsches Geld
^ Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. Juni 187Z.2 Siehe Beiträge S. 440 u. 441.
» Camphausen sagte im Reichstag Men, Bericht 1876/76 S. 669): „SeitAnfang Juli 1875 haben wir die Preußische Bank und alle ihre Filialen vermocht,ihre Zahlungen in Goldmünzen zu leisten." Daraus könnte man schließen, daß derSchritt von dem preußischen Finanzministerium veranlaßt worden sei. DieBerfllgung, welche die Preußische Bank zur Aufnahme der Goldzahlungen aufforderte,ist jedoch vom Reichskanzleramt ausgegangen.
Helffsrich, Geschichte der Geldreform. LZ