Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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405
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noch der seit dem Bürgerkrieg bestehende Zwangskurs herrschte, vor-laufig nur aus dem Papier.

Im Streite der Parteien ist die Geschichte des amerikanischen Währungswechsels so entstellt und verzerrt worden, daß es notwendigerscheint, sie auf Grund des offiziellen Materials in allen ihren Phasenin einer jeden Zweifel ausschließenden Weise festzustellen.

Es sei zunächst daran erinnert, daß die Vereinigten Staaten seit1834 bis zum Bürgerkriege einen überwiegenden Goldumlauf besaßen,in dem Maße, daß ein starker Mangel an Silbergeld bestand, bis imJahre 1853 die Ausmünzung unterwertiger Silberscheidemünzen an-geordnet wurde. Nur das Eindollarstück selbst blieb im Münzgesetz alsvollwertige Silberkurantmünze erhalten, aber bei dem Stand des Wert-verhältnisses zwischen Silber und Gold wurde diese Münze nur in ver-schwindendem Umfang geprägt, und zwar wohl ausschließlich als Handels-münze für Ostasien ^.

Es sei ferner daran erinnert, daß sich die Vereinigten Staaten auchwährend der mit dem Bürgerkrieg beginnenden Papiergeldperiode alsGoldwährungsland betrachteten, denn für die in Metallgeld zu leistendenZahlungen des Staates und an den Staat wurde Goldgeld vor-geschrieben. Dem entsprach es, daß in der zweiten Halste der sechzigerJahre, als die Rückkehr zu einer Metallwährung und der eventuelle An-schluß an eine internationale Münzeinheit ins Auge gefaßt wurde,niemand an eine Rückkehr znm bimetallistischen System dachte, sonderndaß alle Vorschläge, sowohl die von der Regierung als anch die vonKongreßmitgliedern ausgehenden, sich unbedingt aus die Grundlage derGoldwährung stellten 2.

Im Jahre 1869 ließ das Schatzamt den Entwurf zu einer Revisionsämtlicher Münzgesetze ausarbeiten. In dem Entwurf war der Silber-dollar als Kurantnmnze beseitigt; in dem beigefügten Report war daraufausdrücklich aufmerksam gemacht.

Im April 1870 wurde der Entwurf der Finanzkommission desSenates vorgelegt. Er gelangte im Januar 1871 im Senat zur An-nahme.

Darauf wurde die Bill an das Repräsentantenhaus weitergegeben,aber vor dem Schluß der Session kam sie nicht mehr zur Erledigung.

' Siehe oben S. 38.

2 Siehe oben S. 102 u. 127.